Amprion stellt mögliche Konverterstandorte für DolWin4 und BorWin4 vor

16. September 2020

In zwei Bürgerinformationsveranstaltungen in Lingen und Wietmarschen hat Amprion die möglichen Konverterstandorte für DolWin4 und BorWin4 vorgestellt. In einem detaillierten Gutachten wurden zuvor Standortbereiche für die Konverterstationen ermittelt. Insgesamt haben sich sechs vorzugswürdige Flächen herausgestellt, die Amprion nun weiter betrachtet.

Die Offshore-Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin4 nutzen aufgrund ihrer großen Länge die Gleichstromtechnik. Sie ermöglicht es, große Energiemengen über weite Strecken verlustarm zu transportieren. Das Übertragungsnetz in Deutschland verwendet hingegen überwiegend Wechselstromtechnik. Deshalb wird in der Nähe des sogenannten Netzverknüpfungspunktes eine Konverterstation mit zwei Konverteranlagen benötigt, die den ankommenden Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln. In einem umfangreichen Standortgutachten hat Amprion in den vergangenen Monaten Potenzialflächen ermittelt, die als Standort für die Konverterstation in Frage kommen. Dies geschah unter Abwägung von raumordnerischen, umweltfachlichen und technischen Kriterien. Insgesamt sechs Flächen im Raum Lohne (Gemeinde Wietmarschen) und Lingen werden nun weiter untersucht.

Eine der Flächen befindet sich im Industriepark Lingen in unmittelbarer Nähe der Umspannanlage Hanekenfähr, an die DolWin4 und BorWin4 angeschlossen werden. Weitere Potenzialflächen liegen südöstlich der Raststätte Ems-Vechte Ost, im Bereich der B213 zwischen Rükel und dem Gewerbegebiet Pöttkerdiek (Lingen) sowie nordöstlich des Gewerbegebiets Klausheide. Für die Standortfindung hatte Amprion zunächst einen Untersuchungsraum definiert. Auf Basis von Ausschlusskriterien wie Schutzgebieten oder Siedlungsbereichen ergaben sich darin geeignete Potenzialflächen. Anhand von Abwägungskriterien und einer vergleichenden Betrachtung wurden dann die sechs vorzugswürdigen Standortbereiche definiert.

In den kommenden Monaten wird Amprion diese weiter untersuchen, um einen Vorzugsstandort festzulegen und zu projektieren. Anschließend müssen die Konverteranlagen ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchlaufen. Erst danach beginnen die Baumaßnahmen.