FAQ BalWin1 & BalWin2

Sie können mit Ihren Fragen zu LanWin1 und LanWin3 jederzeit an uns herantreten. Einige besonders häufig gestellte Fragen sowie Fragen zu speziellen Themen beantworten wir bereits hier – weitere folgen parallel zum Projektfortschritt. Falls Sie die gewünschten Antworten nicht in der Liste finden oder mehr Informationen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

In welcher Zuständigkeit liegt die Genehmigung der Offshore-Systeme?

Informationen zum Genehmigungsverfahren und unseren Genehmigungsabschnitten, finden Sie für BalWin1 und BalWin2 hier .

Was genau umfasst ein Offshore-Netzanbindungssystem?

Wie das technische Konzept zu den beiden Offshore-Netzanbindungssystemen aussieht, erfahren Sie hier.

Warum werden die Offshore-Systeme (landseitig) als Erdkabel ausgeführt?

Bei Offshore-Netzanbindungssystemen haben sich Erdkabel als Standard bewährt und etabliert. Da es sich um Gleichstromverbindungen handelt, ist eine Verkabelung über lange Strecken möglich.

Ist eine Bündelung mit anderen Leitungsbauprojekten beabsichtigt?

Grundsätzlich gilt in der Planung von Infrastrukturprojekten das Bündelungsgebot. Amprion prüft entsprechend die mögliche Bündelung mit anderen linienartigen Infrastrukturen.

Wie viele Energiekabel beinhaltet ein Offshore-Netzanbindungssystem?

Pro Offshore-Netzanbindungssystem werden drei Energiekabel, bestehend aus zwei Hochspannungskabeln (einem Plus- und einem Minuspol) und einem Rückleiterkabel, installiert. Sollte an einer Stelle eines Hochspannungskabels (Plus- oder Minuspol) ein Fehler auftreten, springt das Rückleiterkabel ein und sorgt dafür, dass der Strom weiter fließt.

Damit erfüllen wir die Vorgaben für Offshore-Netzanbindungssysteme mit einer Spannung von 525-kV und einer Leistung von 2.000 MW seitens des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie, die im Flächenentwicklungsplan festgelegt sind.

Welche Felder treten bei der Gleichstromverbindung auf? Wo liegen die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz?

Bei Verwendung von Gleichspannung und Gleichstrom entstehen sogenannte statische elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld tritt an der Erdoberfläche durch die Isolation des Kabels selbst und des Erdreichs nicht auf. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt. Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Die genaue Höhe der Gleichstromfelder wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berechnet, sobald die genaue Bauausführung feststeht. Weitere Informationen zum Immissionsschutz finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Strahlenschutz.