FAQ Seetrassen 2030

Sie können mit Ihren Fragen zu Seetrassen 2030 jederzeit an uns herantreten. Einige besonders häufig gestellte Fragen sowie Fragen zu speziellen Themen beantworten wir bereits hier. Falls Sie die gewünschten Antworten nicht in der Liste finden oder mehr Informationen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Allgemeines

Was ist ein Raumordnungsverfahren?

In einem ROV prüft die zuständige Landesbehörde die  Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen unter überörtlichen Gesichtspunkten. Diese Prüfung schließt auch die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung voraussichtlicher Umweltauswirkungen eines Vorhabens mit ein. Raumbedeutsame Planungen mit überörtlicher Bedeutung sind z. B. die Errichtung von Hochspannungsfreileitungen, der Bau einer Bundesfernstraße oder der Ausbau von Bundeswasserstraßen. Welche Planungen und Maßnahmen in einem ROV zu prüfen sind, gibt die  Raumordnungsverordnung vor. Für Erdkabelplanungen ist die Durchführung eines ROV in Niedersachsen nicht vorgeschrieben. Jedoch kann die zuständige Landesplanungsbehörde auch für andere raumbedeutsame Planungen von überörtlicher Bedeutung die Durchführung eines ROV vorsehen. Dies war im gegenständlichen ROV „Seetrassen 2030“ der Fall.

Das Verfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Nach Einleitung des ROV durch die zuständige Landesplanungsbehörde besteht die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen und anschließenden Stellungnahme zur Planung. Es folgt der sogenannte Erörterungstermin, in dem gemeinsam mit Planungsträger, Landesplanungsbehörde, Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen die zuvor ausgewerteten Stellungnahmen aller Betroffenen diskutiert werden.

Was umfasst ein Raumordnungsverfahren „Seetrassen 2030“?

Gegenstand des ROV „Seetrassen 2030“ war die Ermittlung weiterer Trassenkorridore zur Querung des niedersächsischen Küstenmeeres für künftige Offshore-Netzanbindungssysteme. Sie treten - aus der Ausschließlichen Wirtschaftszone kommend - in das Küstenmeer ein und reichen bis zum Anlandungspunkt an der Küste. Die betrachteten Korridore verlaufen von der 12-Seemeilen-Linie (Grenzkorridor N-III) über die Inseln Baltrum und Langeoog bis zum jeweiligen Anlandungsbereich bei Dornumersiel bzw. zwischen Ostbense und Neuharlingersiel. Für die Durchführung des ROV „Seetrassen 2030“ war das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zuständig.

Warum müssen zukünftig auch Kabeltrassen über Baltrum und/oder Langeoog führen?

Um die gesetzlich vorgegebenen Ausbauziele der Offshore-Windenergie von 40 GW bis 2040 zu realisieren, sind zusätzliche Offshore-Netzanbindungssysteme notwendig. Planerisch und technisch ist eine Realisierung von insgesamt zwölf Systemen über Norderney möglich. Aktuell ist dieser Raum bereits mit zehn Systemen belegt bzw. beplant. Die Realisierung von zwei weiteren Systemen bis 2030 führt zu räumlichen und technischen Engpässen aufgrund der hierfür nötigen Projektabfolgen auf Norderney und bei der Anlandung in Hilgenriedersiel. Diese werden daher erst nach 2030 realisiert. Um die Engpässe zu vermeiden und um eine langfristige Planung zu ermöglichen, sind neue Korridore für die Anlandungen und in der 12-sm-Zone der deutschen Nordsee notwendig. Die Studien, die TenneT und Amprion im Vorfeld durchgeführt haben, ergeben, dass die Trassenkorridore über Langeoog und Baltrum im Vergleich zu anderen Korridoren die konfliktärmsten Raumwiderstände aufweisen.

Wieso sind Amprion und TenneT zuständig für die Anbindung der Offshore-Windparks in der Nordsee?

Übertragungsnetzbetreiber, in deren Regelzone die Netzanbindung von Windenergieanlagen auf See erfolgen soll, sind nach § 17d Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, „Offshore-Anbindungsleitungen entsprechend den Vorgaben […] des Windenergie-auf-See-Gesetzes zu errichten und zu betreiben.“ Die Lage der Netzverknüpfungspunkte an Land wird gemäß § 12b Abs. 1 Nr. 7 EnWG im Netzentwicklungsplan aufgeführt, wodurch sich die Zuweisung für den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber ergibt. Je nach Lage des einzelnen Netzverknüpfungspunktes ist der für die Regelzone verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber für die Anbindung der Windparks zuständig. Der Netzentwicklungsplan wird gemeinsam durch die Übertragungsnetzbetreiber erarbeitet und in jedem ungeraden Kalenderjahr durch die zuständige Regulierungsbehörde bestätigt (§ 12c Abs. 4 EnWG).

Warum bezog sich das ROV nur auf den Raum des Küstenmeers?

Die Leitungsführung durch das niedersächsische Küstenmeer und hier insbesondere durch den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" ist mit intensiven planerischen Konflikten verbunden, so dass nur wenige Bereiche grundsätzlich für eine Kabelverlegung in Betracht kommen. Am Festland sind auch planerische Konflikte zu erwarten, diese können aber erfahrungsgemäß durch kleinräumige Trassenvarianten und eine angepasste Bauausführung in der Regel weitgehend minimiert werden. Deshalb haben wir zunächst die Leitungsführung im Küstenmeer betrachtet. Ausgehend von einem Anlandungsbereich an der Küste sind zu einem späteren Zeitpunkt Trassenkorridore zu entwickeln, die eine landseitige Fortführung der Kabelverbindung ermöglichen.

Für die Landtrasse war innerhalb des ROV lediglich ein Untersuchungsraum mit einem Radius von 5 km um den potenziellen Anlandungsbereich zu betrachten, um eine Anlandung in sehr sensiblen Bereichen auszuschließen. Dieser Radius wurde auf raumordnerische und umweltfachliche Planungshindernisse hin untersucht und im ROV berücksichtigt. Die Weiterführung zu den Netzverknüpfungspunkten wird dann in weiteren Verfahren geplant.

Inwiefern wurde der landseitige Verlauf bereits betrachtet?

Teil der Desktop-Studie für Seetrassen 2030 ist auch eine Betrachtung des Umkreises von 5 Kilometern um die Anlandungsbereiche. So soll der Entstehung eines sogenannten Planungstorsos (auch unmittelbar hinter der 5 km-Grenze) vorgebeugt werden. D.h. es soll sichergestellt werden, dass ein weiterer Verlauf landseitig möglich ist. Die Planung des weiteren Korridorverlaufs ist nicht Teil von Seetrassen 2030, sondern wird in weiteren Verfahren betrachtet. Der Verlauf hängt einerseits vom Ergebnis des seeseitigen ROV ab und andererseits davon, welche Netzverknüpfungspunkte zur optimalen Integration des offshore erzeugten Stromes in das landseitige Übertragungsnetz in zukünftigen Netzentwicklungsplänen bestätigt werden. In diesen projektspezifischen Verfahren werden dann auch ggf. vorhandene Hindernisse erfasst und können je nach ihren Auswirkungen berücksichtigt werden. Aktuell laufen die Vorplanungen für die drei bereits im Netzentwicklungsplan bestätigten Offshore-Vorhaben mit Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven II (1) und Unterweser (2 Vorhaben). Dieses Verfahren wird als ROV Landtrassen 2030 vorbereitet.

Wie war der Verfahrensablauf?

Den Auftakt für das Verfahren bildete die Antragskonferenz im November 2019, in deren Vorfeld Amprion und TenneT eine detaillierte Desktop-Studie angefertigt hatten. Dafür wurden zahlreiche Trassenkorridore in der gesamten deutschen Bucht entwickelt und hinsichtlich der Gesichtspunkte Raum- und Umweltverträglichkeit, Technik und Wirtschaftlichkeit untersucht. Die Korridore wurden in der Antragskonferenz u.a. mit öffentlichen Stellen, Verbänden und Vereinigungen erörtert. Als Ergebnis entstand ein Untersuchungsrahmen, der festlegt, welche Varianten zu untersuchen sind und welche Informationen die Antragsunterlagen für das ROV enthalten müssen. Insgesamt vier Korridorvarianten erwiesen sich als vorzugswürdig und werden im ROV nun vertieft betrachtet: zwei führen über die Insel Langeoog, zwei über die Nachbarinsel Baltrum. Die Anlandungsbereiche liegen entsprechend in den Gemeinden Neuharlingersiel und Dornum.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) hat das ROV am 11.01.2021 eingeleitet. Die Antragsunterlagen konnten vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 eingesehen werden. Das ROV dient dazu, die Träger öffentlicher Belange, darunter Kommunen, Fachbehörden und Verbände, zu beteiligen sowie die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren und anzuhören. Bis einschließlich zum 01.04.2021 konnten Stellungnahmen beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems eingereicht werden. Anschließend wurden die Stellungnahmen beurteilt und im folgenden Erörterungstermin mit der Planungsbehörde, den Planungsträgern, den Trägern öffentlicher Belange sowie Naturschutzvereinigungen am 14. und 15. Juli 2021 diskutiert.

Das ROV endete am 18. Oktober 2021 mit der Landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit der Planung. Diese ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben zu berücksichtigen. Für jedes geplante Offshore-Netzanbindungssystem muss im Anschluss noch ein Planfeststellungsverfahren bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt werden.

Die Unterlagen des ROV können auf der  Internetseite des ArL eingesehen werden.

Was ist das Ergebnis der landesplanerischen Feststellung?

Im Rahmen der  Landesplanerischen Feststellung ist ein Küstenmeer-Korridor für zunächst zwei Netzanbindungssysteme über die Insel Baltrum gesichert worden. Die Geltung der Landesplanerischen Feststellung ist gemäß dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz auf fünf Jahre beschränkt, demnach wurden lediglich die Offshore-Netzanbindungssysteme festgestellt, bei welchen ein Antrag auf Planfeststellung in diesem Zeitraum zu erwarten ist. Dies trifft auf die beiden TenneT-Vorhaben mit Inbetriebnahme 2029 und 2030 zu, die über Grenzkorridor N-III geführt werden sollen (NOR-9-1 und NOR-10-1). Amprion und TenneT sind im Rahmen des ROV zu der Auffassung gelangt, dass die Verlegung von fünf Systemen über Baltrum technisch realisierbar erscheint. Das ArL weist in der Landesplanerischen Feststellung nach vorläufiger Einschätzung darauf hin, dass die Verlegung von mehr als zwei Systemen über Baltrum und damit die Ausschöpfung der in diesem Korridor bestehenden technische Kapazitäten im Vergleich zu anderen räumlichen Alternativen die raum- und umweltverträglichste Lösung darstellt. Im Rahmen dieses ROV wurden die über Langeoog verlaufenden Korridor-Alternativen zwar letztlich zurückgestellt, jedoch werden diese in Zukunft im Zuge des weiteren Offshore-Ausbaus voraussichtlich erneut aufgegriffen.

Wie ist die weitere Planung?

Für die beiden, im landesplanerisch festgestellten Korridor über Baltrum verlaufenden Offshore-Netzanbindungssysteme erfolgen nun separate Planfeststellungsverfahren. Die Inbetriebnahme des ersten Projekts, das über Baltrum realisiert werden soll, ist für 2029 vorgesehen, eine Bautätigkeit auf bzw. im Umfeld der Insel ist gegenwärtig somit für etwa 2024/2025 vorgesehen.

Horizontalbohrverfahren

Was ist ein Horizontalbohrverfahren?

Das Horizontalbohrverfahren (auch HDD - Horizontal Directional Drilling) ist eine Richtbohrtechnik für Horizontalbohrungen. Bei einer Richtbohrtechnik handelt es sich um ein Verfahren, welches die Beeinflussung der Bohrrichtung ermöglicht. Damit kann die Querung von besonderen Schutzbereichen wie Deichen, Dünen und Seegraswiesen in geschlossener Bauweise erfolgen, d. h. ohne Aufgrabungen des Bodens für die Kabelverlegung vornehmen zu müssen.

Bereits bei den bisher realisierten Offshore-Netzanbindungssystemen über Norderney erfolgte die Inselquerung mittels Horizontalbohrung im HDD-Verfahren. Dieses Verfahren entspricht dem Stand der Technik und weist wesentliche Vorteile in Bezug auf eine Minimierung des erforderlichen Eingriffs auf. Auf der Insel Norderney wurden so in den letzten Jahren sieben Netzanbindungssysteme umgesetzt oder befinden sich derzeit in der Umsetzung. Zuletzt waren das DolWin6 und BorWin5.

Wie ist der Ablauf einer Horizontalbohrung?

Im Wesentlichen funktioniert eine Horizontalbohrung so: Mit speziellem Gerät wird ein unterirdischer Kanal gebohrt, in den ein leeres Kabelschutzrohr eingeführt wird. In dieses Kabelschutzrohr kann dann später ein Stromkabel eingezogen werden. Das Verfahren besteht aus drei Schritten. Im ersten Schritt wird eine Pilotbohrung mit einem relativ dünnen Gestänge vorgenommen. Im zweiten Schritt wird am Austrittspunkt ein Räumer an das Bohrgestänge montiert und in Richtung des Bohreintrittspunktes gezogen. So wird der Bohrkanal auf die erforderliche Breite gebracht. Im dritten Arbeitsschritt wird dann das Kabelschutzrohr in den Bohrkanal eingezogen. Auch fließende Gewässer, Straßen oder Schienen können mit diesem Verfahren unterquert werden. Die Bohrungen können über tausend Meter lang sein und dank innovativer Technik sehr genau gesteuert werden. Das Horizontalbohrverfahren wird bei allen Offshore-Netzanbindungen eingesetzt, neben der Inselquerung beispielsweise auch bei der Querung des Deiches zur Anlandung der Netzanbindungen an das Festland.

Was ist der Vorteil des Horizontalbohrverfahrens?

Das HDD-Verfahren weist wesentliche Vorteile in Bezug auf eine Minimierung des erforderlichen Eingriffs auf. Es handelt es sich um eine grabenlose und zugleich äußert umweltfreundliche und schonende Verlegetechnik, da die Erdarbeiten auf ein Minimum beschränkt werden können. Zudem wird die Deichsicherheit durch dieses Verfahren nicht beeinträchtigt.

Weiterführende Informationen und Filmmaterial zum Thema Horizontalbohrverfahren finden Sie unter den folgenden Link:  Horizontalbohrverfahren - TenneT.

Wie lange dauern die Bauarbeiten?

Die geplanten Trassenkorridore für zukünftige Offshore-Netzanbindungssysteme verlaufen durch den Nationalpark Wattenmeer. Dort halten wir uns zum Schutz von Flora und Fauna an vorgegebene, jährlich wiederkehrende Bauzeitenfenster, die sich neben den naturschutz- auch aus den deichrechtlichen Restriktionen ergeben. Die Bauarbeiten zur Insel- und Deichquerung beschränken sich deshalb im Wesentlichen auf wenige Monate im Sommer, dies allerdings wiederkehrend. Auf diese Weise sollen die Tier- und Pflanzenwelt möglichst wenig belastet werden.

Wieso werden die Kabel nicht um die Insel herum gelegt?

Die starken Strömungen durch Ebbe und Flut wirken so stark auf den Meeresboden ein, dass eine sichere Kabelverlegung und ein sicherer Betrieb zwischen den Inseln technisch nicht umsetzbar ist. Hinzu kommt, dass je Seegatt (Strömungsrinne zwischen den Inseln) aufgrund des begrenzten Raumes und aufgrund der benötigten Abstände der Netzanbindungssysteme nur ein einzelnes System verlegt werden könnte.

Woraus besteht die Bohrspülung?

Die Bohrspülung besteht im Wesentlichen aus Süßwasser und Bentonit, einem natürlichen Tonmineral. Bei in geringen Mengen benötigten Zusätzen zur Regulierung der Fließeigenschaften handelt es sich um Stoffe, die auch in der Lebensmittelproduktion verwendet werden. Sowohl Bentonit als auch die Zusätze werden auch bei Bohrungen zur Erschließung von Trinkwasserbrunnen eingesetzt.

Was passiert nach der Bohrung mit der Bohrspülung und dem Bohrklein?

Die Bohrspülung und das Bohrklein werden nach der Bohrung separiert. Wie bei allen anderen Horizontalbohrungen werden die Materialien den gesetzlichen Regelungen entsprechend entsorgt.

Wie werden Auswirkungen auf das Wattenmeer vermieden?

Grundsätzlich gilt im Nationalpark das sogenannte Null-Einleitungsprinzip, was durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt wird. Alle Maschinen, Geräte und Stoffe werden etwa auf Umweltverträglichkeit geprüft und müssen diesem Prinzip entsprechen. Ein entsprechender Nachweis muss von TenneT und Amprion vor Beginn der entsprechenden Maßnahme vorgelegt werden. Darüber hinaus ist auf Norderney eine naturschutzfachliche Baubegleitung für die Maßnahmen vorgegeben, womit auch für Baltrum und Langeoog zu rechnen ist.

Trinkwasserversorgung

Was genau ist eine Süßwasserlinse?

Im Wesentlichen handelt es sich bei einer Süßwasserlinse, auch Ghyben-Herzberg-Linse genannt, um einen uhrglasförmigen Süßwasserkörper, welcher auf salzhaltigem Grundwasser schwimmt. Ähnlich wie bei einem Fettauge begründet sich diese Eigenschaft des Süßwassers aus dessen geringerer Dichte. Die Süßwasserlinse wird durch die Versickerung von Niederschlägen gebildet, das heißt, die Hohlräume des sandigen Bodens nehmen das Süßwasser auf. Salz- und Süßwasser werden darüber hinaus durch eine sogenannte Brackwasserzone getrennt. In diesem Bereich findet eine Mischung beider Wasserarten statt. Aufgrund der Beschaffenheit von Süßwasserlinsen lassen sich diese nicht klar umgrenzen. Sie verändern sich abhängig von der Wasserentnahme sowie Niederschlägen und breiten sich dementsprechend auch unterschiedlich aus. Informationen zum Thema Süßwasserlinse finden Sie beispielsweise auch auf den Seiten der  Universität Oldenburgoder der  Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.

Hat das Bohrverfahren negative Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung?

Über die genaue Lage und Ausführung der Bohrungen wird erst im Planfeststellungsverfahren entschieden. Fest steht jedoch: es werden keine nachteiligen Einwirkungen auf das geschützte Grundwasser zu erwarten sein. Amprion und TenneT werden dies durch intensive Prüfung, geeignete Vorkehrungen und strikte Beachtung der behördlichen Vorgaben sicherstellen.

Während der Bohrung wird ein Austausch zwischen der Süßwasserlinse und dem Salzwasser durch die abdichtende Wirkung der Bohrspülung verhindert. Mit dem Einsatz der Bohrspülung ist keine negative Beeinflussung der chemischen Beschaffenheit der Süßwasserlinsen bzw. Trinkwasservorkommen auf den Inseln verbunden.

Nach Abschluss der Bohrung wird der entstehende Ringraum zwischen dem eingezogenen Leerrohr und dem Bohrkanal verdämmt und dichtet diesen gegen die Entstehung von Sickerlinien und damit das Eindringen von Salzwasser ab.

Es wurde eine Risiko- und Gefährdungsanalyse erstellt, was hat diese ergeben?

Amprion und TenneT haben im März 2021 eine Risiko- und Gefährdungsanalyse zum möglichen Einfluss von Horizontalbohrungen auf Süßwasserlinsen unter Langeoog und Baltrum in Auftrag gegeben. Auftragnehmer war die Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH aus Kiel. Die Ergebnisse wurden beim Fachgespräch am 29. Juni 2021 mit fachkundigen Behörden sowie beim Erörterungstermin Mitte Juli 2021 in Oldenburg vorgestellt und auch an die verfahrensführende Behörde zur Verfügung übermittelt.

Ausreichender Abstand auf Baltrum, vernachlässigbarer Einfluss auf Langeoog

Als Resultat wird der Abstand zur Süßwasserlinse auf Baltrum bei der Unterquerung mit Horizontalbohrungen als ausreichend eingeschätzt, da in über einem Kilometer Entfernung zu den Bohrungen keine Einflüsse durch die Bohrungen zu erwarten sind. Auch der Abstand zur Schutzzone II wird mit Verweis auf das Beispiel Norderney und dortiger HDD als ausreichend angesehen.

Bei der Unterquerung von Langeoog im Süß- und Salzwasser ist kein signifikanter Einfluss auf die sogenannte Mächtigkeit der Süßwasserlinse, das heißt das hydrostatische beziehungsweise hydrochemische Gleichgewicht zwischen Süß- und Salzwasser, zu erwarten. Auch mit einer Veränderung der chemisch-physikalischen und biologischen Beschaffenheit des Grundwassers ist nicht zu rechnen. Lokal sind geringfügige Änderungen der Grundwasserbeschaffenheit durch den Eintrag von Bohrspülung oder Filtratwasser beziehungsweise durch den Temperaturanstieg im Nahbereich der Leerrohre nicht vollständig auszuschließen. Da diese jedoch lokal eng begrenzt und bis auf den Temperaturanstieg nur temporär wären, ist der Einfluss auf die Süßwasserlinse in ihrer Gesamtheit als vernachlässigbar gering einzustufen. Die geplanten Bohrungen queren ausschließlich die Reserve-Süßwasserlinse im Osten der Insel. Diese ist mit einer Ost-West-Ausdehnung von rund vier Kilometern sehr groß. Die von Amprion und TenneT geplanten Korridore sind hingegen nur wenige hundert Meter breit (Abstand zwischen den äußersten Bohrungen). Größte Teile der Süßwasserlinse – insbesondere auch jene mit der größten Mächtigkeit – bleiben also vollkommen unangetastet und werden auch in Zukunft für die Einrichtung von Trinkwasserentnahmestellen zur Verfügung stehen.