Nachkartierungen Landabschnitt Süd

Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, braucht es nicht nur neue Offshore-Windparks, sondern auch neue Leitungen, die sie mit dem Übertragungsnetz verbinden. Das ist Aufgabe der geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin4. Als Übertragungsnetzbetreiber haben wir gemäß § 17d EnWG den gesetzlichen Auftrag, diese beiden Projekte von der Nordsee kommend bis nach Lingen im Emsland zu bauen. Die Inbetriebnahme ist bei DolWin4 für 2028 und bei BorWin4 für 2029 geplant. Die Amprion Offshore GmbH hat als hundertprozentige Tochter der Amprion GmbH die Vorhabenträgerschaft für die beiden Projekte übernommen.

Zur weiteren Planung der beiden Netzanbindungssysteme werden wir im Zeitraum vom

14.02.2022 (KW 7) bis voraussichtlich 14.08.2022 (KW 32)

Kartierungsarbeiten durchführen. Diese sind erforderlich, um unsere Planungen im Abschnitt von Wietmarschen nach Lingen zu präzisieren und die Erstellung der Unterlagen für das voraussichtlich 2023 beginnende Genehmigungsverfahren fortführen zu können. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten und somit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu gewährleisten.

In diesem Rahmen wird eine punktuelle und fußläufige Inanspruchnahme Ihrer unten aufgeführten Grundstücke nötig sein. Die mögliche Inanspruchnahme der Grundstücke wird nicht über den gesamten Zeitraum stattfinden, sondern höchstens phasenweise und kurzzeitig.

Für die Kartierungsarbeiten haben wir das Unternehmen FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG mit Sitz in Bochum, beauftragt. Wenn Sie ihre Flurstücke verpachtet haben, bitten wir Sie auch ihre Pächterinnen und Pächter über die anstehenden Kartierungsarbeiten zu informieren. Wir führen die Arbeiten auf Grundlage des §44 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch.

Mit folgenden einzelnen Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht zwingend auf allen Grundstücken erfolgen, ist zu rechnen:

Kartierungen von Brutvögeln

Diese werden in der Zeit von Februar bis Juli 2022 (KW 7 bis KW 30) durchgeführt. Hierfür wird das Untersuchungsgebiet in acht vollständigen Durchgängen kartiert. Die Kartierungen werden ebenfalls zu einem großen Teil von öffentlich zugänglichen Wegen zu Fuß oder mit dem Fahrrad durchgeführt. Im Unterschied zu den Rastvogelkartierungen wird hier ein Betreten entsprechender Flurstücke öfter notwendig sein, um z.B. im Zuge der Revierkartierung singende Individuen örtlich besser zuordnen zu können.

Kartierungen von Amphibien und/oder Reptilien

Falls diese erforderlich sein sollten, würden einzelne, geeignete Habitate (Amphibien: Stillgewässer oder langsame Fließgewässer) gezielt in der Zeit von Februar bis Juli (KW 7 bis KW 30) sechs- bis neunmal zur Erfassung des Arteninventars abgekeschert bzw. direkt in Augenschein genommen werden. Die Kartierungen würden zu einem großen Teil von öffentlich zugänglichen Wegen zu Fuß durchgeführt werden. Zur Erfassung von Details ist es dann notwendig, direkt an das Gewässer zu gelangen.

Kartierung von Fledermäusen

Falls diese erforderlich sein sollten, würden in der Zeit von März bis Juli (KW 9 bis K 30) nachts gezielt geeignete Habitatstrukturen (Hecken, Gehölze, Baumgruppen) sechs- bis achtmal mit Aufnahmegeräten begangen oder nächteweise mit festen Aufnahmegeräten („Horchboxen“) versehen und die Habitatstrukturen vor Ort in Augenschein genommen werden. Die Kartierungen würden zu einem großen Teil von öffentlich zugänglichen Wegen zu Fuß oder mit dem Auto durchgeführt werden. Durch die begrenzte Reichweite der Erfassungsgeräte ist es dann notwendig, direkt an die entsprechende Struktur zu gelangen.

Kartierung von Insekten

Nach einer Übersichtskartierung werden an relevanten Stellen Probeflächen und Transekte auf Vorkommen von geschützten Insektenarten hin untersucht. Hierzu müssen Sichtbeobachtungen erfolgen und vereinzelt Insektenfallen aufgestellt werden. Die untersuchten Bereiche liegen in der Regel im unmittelbaren Eingriffsbereich des Vorhabens und die Untersuchungen werden von April 2022 bis Juli 2022 (KW 14 bis KW 30) durchgeführt.

Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakt angezeigt werden. Diese werden dann zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt. Der saisonale Start der jeweiligen Kartierungen kann sich je nach Großwetterlage des entsprechenden Jahres um einige Wochen vor oder hinter die oben angegebenen Zeiträume verschieben.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.

Nachfolgend finden Sie eine Liste aller betroffenen Flurstücke der Stadt Lingen und Wietmarschen zum Download:

Stefan Sennekamp
Stefan Sennekamp
Projektsprecher Offshore (Region Niedersachsen)