Genehmigung in mehreren Abschnitten

Ausschließliche Wirtschaftszone

Alle Netzausbauprojekte durchlaufen gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren – ebenso die Offshore-Anbindungssysteme DolWin4 und BorWin4. Die Windparks, die an das Übertragungsnetz anzuschließen sind, befinden sich in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Sie reicht bis zwölf Seemeilen – etwa 22 Kilometer – an die deutsche Nordseeküste heran und fällt genehmigungsrechtlich in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Erster Schritt auf dem Weg zur Genehmigung ist die sogenannte Raumordnung. Diese wird im Wesentlichen durch den Flächenentwicklungsplan umgesetzt. Darüber hinaus ist ein Planfeststellungsverfahren durch das BSH erforderlich. Die Behörde erteilt außerdem die Freigaben für den Bau und Betrieb der Konverterplattformen und der Kabel in der AWZ.

Küstenmeer

Das Küstenmeer reicht von der Nordseeküste insgesamt zwölf Seemeilen in die Nordsee hinein. Für diesen Bereich ist genehmigungsrechtlich das Land Niedersachsen zuständig. Es hat durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in der Raumordnung bereits einen Trassenkorridor festgelegt. Der sogenannte Norderney-II-Korridor kann auch für DolWin4 und BorWin4 genutzt werden. Für das in diesem Bereich ebenfalls erforderliche Planfeststellungsverfahren ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig.

Landabschnitte

Auf dem landseitigen Teil von DolWin4 und BorWin4 werden wir rund 155 Kilometer Erdkabel zwischen Hilgenriedersiel und Hanekenfähr (Lingen) verlegen. Für diese Strecke suchen wir eine möglichst raum- und umweltverträgliche Kabeltrasse, idealerweise in Bündelung mit bereits bestehenden linienartigen Infrastrukturen wie Autobahnen oder Gasleitungen. Auch hier haben wir die Strecke in mehrere Abschnitte eingeteilt:

Der erste Abschnitt führt von der Küste bis in den Raum Emden. Hier können wir einen Trassenkorridor nutzen, den der Landkreis Aurich bereits im regionalen Raumordnungsprogramm ausgewiesen hat, sodass ein separates Raumordnungsverfahren entfällt. Im nördlichen Landabschnitt ist deshalb nur ein Planfeststellungsverfahren durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erforderlich.

Zwischen Emden und dem Raum Lohne planen wir mit  „A-Nord“ (Emden – Osterath) bereits ein anderes Gleichstrom-Erdkabelprojekt. Wir streben dort an, die Projekte A-Nord, DolWin4 und BorWin4 zu bündeln. Das heißt: Wir denken bei A-Nord die beiden Offshore-Anbindungssysteme mit und decken in den Genehmigungsverfahren für A-Nord bauliche Maßnahmen und den Betrieb für die Anbindungssysteme mit ab. Dazu gehört etwa, beim Bau von A-Nord Leerrohre zu verlegen, in die dann später die Erdkabel für DolWin4 und BorWin4 eingezogen werden. So können sowohl der Eingriff in Boden und Landschaft als auch die volkswirtschaftlichen Kosten reduziert werden. Dieses Vorgehen stimmen wird derzeit mit der Bundesnetzagentur als zuständiger Genehmigungsbehörde für A-Nord ab und prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Raum Lohne trennen sich die Wege von A-Nord und den beiden Offshore-Projekten. Für den letzten Teil der Strecke bis zur Konverterstation im Raum Lingen verzichten die zuständigen Behörden auf ein Raumordnungsverfahren. Hier konnten wir in einer detaillierten Machbarkeitsstudie darlegen, dass eine Verlegung der Erdkabel mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist. Deshalb ist auch in diesem Abschnitt ein Planfeststellungsverfahren durch das Land Niedersachsen der nächste Genehmigungsschritt. Für die beiden Konverter suchen wir im Raum Lingen nach einem geeigneten Standort, den wir im Rahmen eines gesonderten Verfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigen lassen.