Fragen zum Offshore-Netzanschluss

Wir bieten ein Postfach für Fragestellungen in Bezug auf den Offshore-Netzanschluss an. Sollten Sie als Offshore-Windparkbetreiber*in oder -eigentümer*in Interesse an den von uns anzuschließenden Flächen haben, können Sie Informationen über das Postfach Offshore-Netzanschluss bei uns anfragen.

Als Übertragungsnetzbetreiber unterliegt Amprion der Verpflichtung einer diskriminierungsfreien Veröffentlichung von Anfragen. Aufgrund dieser Anforderungen werden Fragen ausschließlich diskriminierungsfrei beantwortet und auf dieser Seite anonymisiert veröffentlicht.

Durch das Versenden einer Anfrage an das Postfach (ten.noirpma@ssulhcsnazteN-erohsffO) stimmen Sie diesem Vorgehen zu und sind mit einer anonymisierten Veröffentlichung Ihrer Anfrage einverstanden.

Allgemeines

Wo veröffentlicht Amprion die Fertigstellungstermine der Netzanbindungssysteme nach § 17 d Abs. 2 Satz 3 EnWG?

Die Veröffentlichung der voraussichtlichen und verbindlichen Fertigstellungstermine für die Netzanbindungssysteme der Amprion gemäß § 17 d Abs. 2 Satz 3 EnWG erfolgt auf der Homepage amprion.net im  Bereich Strommarkt.

Wo veröffentlicht Amprion die Offshore-Netzanschlussregeln?

Die Offshore-Netzanschlussregeln finden Sie  hier.

BalWin1 & BalWin2

Wie kommt es zur Anpassung der Inbetriebnahme von BalWin1?

Amprion nimmt die ambitionierten Offshore-Ausbauziele sehr ernst und hat sich für seine Offshore-Netzanbindungssysteme frühzeitig Kapazitäten am Lieferanten- und Herstellermarkt sichern können. Dies gilt sowohl für die land- und seeseitig benötigten Konverter als auch die zugehörigen Kabelsysteme.

Trotz intensiver Bemühungen von Amprion gemeinsam mit allen beteiligten Technologiepartnern ist eine im Jahr 2022 um zwei Jahre vorgezogene Inbetriebnahme des Offshore-Netzanbindungssystems BalWin1 von 2031 auf 2029 angesichts knapper Ressourcen im aktuellen Marktumfeld voraussichtlich nicht zu erreichen. Die Feinabstimmung der einzelnen Gewerke des Gesamtsystems führt zu einem höheren Zeitbedarf. Wir gehen mit unseren Partnern derzeit von einer voraussichtlichen Inbetriebnahme im dritten Quartal des Jahres 2030 aus und tragen damit weiterhin zu einer Beschleunigung der Netzausbauziele bei. Somit wird BalWin1 weiterhin ein Jahr früher als ursprünglich geplant ans Netz gehen. Der gemäß Flächenentwicklungsplan 2023 in den Quartalen I und II des Jahres 2029 vorgesehene Einzug der Innerparkverkabelung verschiebt sich nach aktueller Planung auf die Quartale III und IV des Jahres 2029.

Ein konkretes Inbetriebnahmedatum wird Amprion erst nach der finalen Vergabe aller zentralen Baugewerke bekanntgeben können.

Mit der frühzeitigen Kommunikation dieser Erkenntnisse an das BSH schaffen wir eine möglichst große Planungssicherheit für die potenziellen Windparkbetreiber im Hinblick auf die diesjährige Ausschreibung der Windflächen.

DolWin4 & BorWin4

Welche Zugangsmöglichkeiten wird es auf den Konverterplattformen geben?

Grundsätzlich sind Zugangsmöglichkeiten auf den Konverterplattformen via CTV, Walk-to-Work-Schiff und Helikopter (inklusive Nachtflug) vorgesehen.
Die Details zu den Zugangsmodalitäten sind im Einzelnen abzustimmen.

Wo sind weitere technische Informationen und Festlegungen zu den geplanten Netzanbindungssystemen der Amprion zu finden?

Weitere technische Details werden im Rahmen der Offshore-Netzanschlussregeln (ONAR) von Amprion veröffentlicht und festgelegt.

Erfolgt die Verbindung der Kabel der OWPs über einen direkten Anschluss an die 66 kV-Schaltanlagen oder über eine Steckverbindung?

Amprion sieht für DolWin4 und BorWin4 keinen Direktanschluss an die 66-kV-Schaltanlage vor.

Werden Glasfaserkabel für den Kommunikationsbedarf der OWP-Betreiber bereitgestellt?

Bei Bedarf können die anzuschließenden OWPs Dark-Fibres anmieten. Die Details werden individuell zwischen OWP-Betreiber und Amprion festgelegt.

Wie ist der aktuelle Planungsstand des Helikopterkorridors von DolWin4?

Amprion strebt bei der Planung des Helikopterkorridors für DolWin4 an, den nach dem Verfahrensstart veröffentlichten Standard Offshore-Luftfahrt (SOLF, Stand 08.2022) zu Grunde zu legen. Dies bedingt eine Überarbeitung des bisherigen Standortgutachtens (Stand 05.2020). Nach derzeitigem Planungsstand gemäß aktuellem SOLF-Teil 3, Kapitel 5.1.4 wird eine Gesamtbreite des Korridors von 600 Metern angestrebt. Hierdurch reduziert sich die durch den Helikopterkorridor beschnittene Windparkfläche merklich.

Allerdings lässt sich eine Überschneidung des Korridors mit den angrenzenden Windparkflächen wahrscheinlich nicht gänzlich vermeiden. Eine Detailplanung der an den Helikopterkorridor angrenzenden WEA-Kulisse und die hierdurch resultierende Umsetzung der Turmanstrahlungen soll in gutnachbarschaftlicher Praxis gemäß §25 und §26 2. WindSeeV nach dem Zuschlag der Flächen zwischen Amprion und den jeweiligen Entwicklern bilateral erfolgen.

Ist Amprion für die Regelung und die Bereitstellung von Messeinrichtungen in den HGÜ-Stationen verantwortlich?

Amprion stellt Messeinrichtungen in den 66-kV-Anschlussfeldern bereit. Die Einhaltung der Offshore Netzanschlussregeln und damit einhergehend die Regelung liegt in der Verantwortung der OWP-Betreiber.

Sind bereits Informationen zu den Verfügbarkeiten und zu den geplanten Wartungszeiträumen der Netzanbindungssysteme bekannt?

Die Netzanbindungssysteme werden auf der Basis der regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben technisch entwickelt und aufgebaut. Die angestrebten Verfügbarkeiten liegen im Rahmen der Vorgaben des EnWG.
Als Wartungszeitraum ist die Periode Mai bis August vorgesehen. Aufgrund von betrieblichen Belangen können die Zeiträume ggf. abweichen.

Ist es geplant, dass die OWP-Vorhabensträger eigene Komponenten auf den Konverterplattformen oder landseitig auf den Grundstücken der Amprion errichten bzw. betreiben können?

Basierend auf den regulatorischen Vorgaben des FEP 2020 über die notwendige Mitnutzung der Konverterplattform durch den OWP ist dies nicht vorgesehen. Dies gilt für Komponenten eines OWP-Betreibers auf den Konverterplattformen oder landseitig auf den Grundstücken der Amprion, die nicht ausschließlich aufgrund der technischen Schnittstellen zwischen OWP und ÜNB erforderlich sind. Die Planung der Installation der notwendiger Komponenten erfolgt im Rahmen der Abstimmungstreffen zwischen OWP und ÜNB nach dem Ausschreibungsverfahren.