BalWin1 & BalWin2: Archäologische Untersuchungen

ANKÜNDIGUNG VON BAUGRUNDUNTERSUCHUNGEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2, die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Die beiden geplanten Offshore- Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und auch auf der Seeseite größtenteils parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren, von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend, die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. An Land werden die Systeme als Erdkabel bis zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (BalWin1) und in Westerkappeln (BalWin2) realisiert.

Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Ausführungsplanung für den geplanten Trassenverlauf des Erdkabelprojektessind Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kennt?nisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

AUGUST 2025 BIS OKTOBER 2025

Archäologische Untersuchungen

In Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden müssen bauvorgreifend auf bestimmten Flächen archäologische Voruntersu?chungen durchgeführt werden. Die Vorarbeiten sind erforderlich, um kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte und Strukturen im Planungs?bereich zu lokalisieren und zu dokumentieren

Begehung und Oberflächenabsuche

Offene oder nur geringfügig bewachsene Äcker werden zu Fußabgegangen. Dabei wird u.a. die Geländestruktur auf Auffälligkeitenwie Erhebungen oder Bewuchsmerkmale untersucht. Funde, die an derOberfläche liegen, werden aufgesammelt. Stellenweise könnenSonden zum Einsatz kommen, die in geringer Tiefe Metallgegenständeaufspüren. Geringmächtige Bodeneingriffe zum Bergen der Funde sindin der Regel spatenbreit, nicht tiefer als 40 cm und werden sofort wiederverfüllt. Die Arbeiten sind in der Regel innerhalb von 2 Tagen abgeschlossen

Geophysikalische Prospektion

Mithilfe empfindlicher Messgeräte werden Änderungen in magnetischen oder elektrischen Feldern registriert und ggf. unterirdisch vorhandene Strukturen sichtbar gemacht. Die Untersuchungen können sowohl mit Handgeräten zu Fuß als auch mit kleineren Fahrzeugen durchgeführt werden, Bodeneingriffe finden nicht statt. Die Arbeiten sind in der Regel innerhalb von einer Woche abgeschlossen.

Archäologische Prospektion und Ausgrabungen

Viele Fundstätten können nur durch Ausgrabungstätigkeiten erfasstwerden. Wenn ein Verdacht auf einer Fläche besteht, kann durch einenBodeneingriff bis auf das archäologische Niveau überprüft werden, ober sich bestätigt. In diesem Fall wäre eine archäologische Ausgrabungder Fläche die Folge. Der Bodeneingriff beschränkt sich hierbei auf dieAusmaße des späteren Baueingriffs, d.h. in der Regel auf eine Breitevon ca. 6 bis 12 Meter. Die Grabungstätigkeiten finden üblicherweisemit einem Kettenbagger statt. Die ausgehobenen Bodenmieten werdenüblicherweise direkt auf der Fläche und getrennt nach Bodenart gelagert, um später wieder entsprechend eingebaut werden zu können. Abhängig von der Größe der Voruntersuchungsfläche, der ggf. vorgefundenen Fundstätten und den Witterungsverhältnissen, sind die Arbeiten in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Wochen abgeschlossen. Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.

Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vorzunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt.Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.

Die jeweils beaftragten Unternehmen und zugehörigen Kontaktpersonen entnehmen Sie bitte den unten angefügten Bekanntmachungen.

Die Firmen wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei den o. g. Kontaktenangezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetz?lichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planungdienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. Wir werden das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stefan Sennekamp
Stefan Sennekamp
Projektsprecher Niedersachsen