FAQ

Windader West

Ist eine Bündelung der vier Offshore-Netzanbindungssysteme aus der Windader West mit anderen Infrastrukturprojekten und Erdkabelprojekten vorgesehen?

Grundsätzlich gilt in der Planung von Infrastrukturprojekten das Bündelungsgebot. Amprion prüft entsprechend im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren die mögliche Bündelung mit anderen linienartigen Infrastrukturen. Großräumige Bündelungsoptionen mit weiteren Erdkabelvorhaben wurden auch hier im Vorfeld der Antragskonferenz für die Raumverträglichkeitsprüfung untersucht. Im Ergebnis musste aufgrund einer Vielzahl von Engstellen und Konfliktpunkten von einer großräumigen Bündelung mit weiteren Erdkabelvorhaben Abstand genommen werden.

Durch die Parallelführung der vier Offshore-Netzanbindungssysteme in der Windader West wird dem Bündelungsgebot jedoch bereits entsprochen.

Die Möglichkeit der Bündelung mit weiteren Infrastrukturen wird im Rahmen der Trassenkorridorsuche beachtet und fließt auch in die Analyse und Bewertung der Trassenkorridorsegmente ein. Eine konkrete Bündelung mit weiteren Infrastrukturen kann erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft werden.

Warum werden die Offshore-Systeme (landseitig) als Erdkabel ausgeführt?

Bei Offshore-Netzanbindungssystemen haben sich Erdkabel als Standard bewährt und etabliert. Da es sich um Gleichstromverbindungen handelt, ist eine Verkabelung über lange Strecken möglich.

Weitere Informationen zum Thema Erdkabel finden Sie  hier.

Wie groß ist die Baubedarfsfläche für die vier Offshore-Systeme zusammen?

Aktuell befinden wir uns noch in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. Die konkreten Abmessungen werden im Rahmen der anstehenden Projektierung festgelegt. Das aktuelle Regelgrabenprofil sieht bei einer Parallellage der vier Systeme eine Breite der Baubedarfsfläche von bis zu 70 Metern vor.

Wie breit wird der Schutzstreifen?

Aktuell befindet sich das Vorhaben noch in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. Die konkreten Abmessungen werden im Rahmen der anstehenden Projektierung festgelegt.
Nach aktuellem Planungsstand ist bei einer Parallellage aller vier Systeme mit einem Schutzstreifen von etwa 40 Metern auszugehen. Bei einer Einzellage liegt der Schutzstreifen bei circa 12 Metern. Grundsätzlich sind die Wahl des Bauverfahrens sowie die erforderliche Trassenbreite immer von den Gegebenheiten vor Ort abhängig und kann variieren.

Wie viele Kabel werden verlegt?

Pro Offshore-Netzanbindungssystem werden drei Energiekabel verlegt. Dazu gehören zwei Höchstspannungskabel mit einem Plus- und einem Minuspol sowie ein Rückleiterkabel. Sollte an einer Stelle eines Höchstspannungskabels (Plus- oder Minuspol) ein Fehler auftreten, springt das Rückleiterkabel ein und sorgt dafür, dass der Strom weiter fließt.

Damit werden die Vorgaben für Offshore-Netzanbindungssysteme mit einer Spannung von 525-kV und einer Leistung von 2.000 MW seitens des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie, die im Flächenentwicklungsplan festgelegt sind, erfüllt.

Mehr Informationen zum Thema Erdkabel finden Sie  hier.

Wie tief liegen die Kabel im Boden? 

Da sich das Projekt noch in einer sehr frühen Phase befindet, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine festgelegten Abmessungen feststehen. Bei der offenen Bauweise, die als Regelbauweise gilt, werden die Kabel circa 1,40m - 2,00m tief im Boden verlegt. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass eine freie Überdeckung von 1,20m gewährleistet ist.

Wie nah darf das Kabel an Wohnbebauung liegen?

Grundsätzlich denken wir bei der Trassierung einen angemessenen Abstand zur Wohnbebauung jederzeit mit. Gesetzlich sind jedoch keine Mindestabstände für Erdkabelvorhaben definiert oder vorgeschrieben. Die Abstände zur Wohnbebauung hängen daher maßgeblich von den Gegebenheiten vor Ort ab und können sich voneinander unterscheiden. Letztlich muss jedoch mindestens der Schutzstreifen eingehalten werden.

Welche Felder treten bei der Gleichstromverbindung auf? Wo liegen die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz?

Bei Verwendung von Gleichspannung und Gleichstrom entstehen sogenannte  statische elektrische und magnetische Felder (EMF). Ein elektrisches Feld tritt an der Erdoberfläche durch die Isolation des Kabels selbst und des Erdreichs nicht auf. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt. Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Die genaue Höhe der Gleichstromfelder wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berechnet, sobald die genaue Bauausführung feststeht. Weitere Informationen zum Immissionsschutz finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Videos und Informationen rund um die Thematik EMF bei Erdkabelverbindungen finden Sie  hier

Wer ist für die Genehmigung der Offshore-Netzanbindungssysteme zuständig?

Die Genehmigung der Windader West wird durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Für die Raumverträglichkeitsprüfung in Niedersachsen ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zuständig, für Nordrhein-Westfalen übergreifend die Bezirksregierung Düsseldorf.

Seetrassen 2030

Was umfasste das Raumordnungsverfahren „Seetrassen 2030“?   

Gegenstand des ROV „Seetrassen 2030“ war die Ermittlung weiterer Trassenkorridore zur Querung des niedersächsischen Küstenmeeres für künftige Offshore-Netzanbindungssysteme. Sie treten - aus der Ausschließlichen Wirtschaftszone kommend - in das Küstenmeer ein und reichen bis zum Anlandungspunkt an der Küste. Die betrachteten Korridore verlaufen von der 12-Seemeilen-Linie (Grenzkorridor N-III) über die Inseln Baltrum und Langeoog bis zum jeweiligen Anlandungsbereich bei Dornumersiel beziehungsweise zwischen Ostbense und Neuharlingersiel. Für die Durchführung des ROV „Seetrassen 2030“ war das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zuständig.

Warum müssen zukünftig auch Kabeltrassen über Baltrum und/oder Langeoog führen? 

Um die gesetzlich vorgegebenen Ausbauziele der Offshore-Windenergie von 40 GW bis 2035 zu realisieren, sind zusätzliche Offshore-Netzanbindungssysteme notwendig. Planerisch und technisch ist eine Realisierung von insgesamt zwölf Systemen über Norderney möglich. Zum Zeitpunkt des ROV war dieser Raum bereits mit zehn Systemen belegt beziehungsweise beplant. Die Realisierung von zwei weiteren Systemen bis 2030 führte zu räumlichen und technischen Engpässen aufgrund der hierfür nötigen Projektabfolgen auf Norderney und bei der Anlandung in Hilgenriedersiel. Diese werden daher erst nach 2030 realisiert. Um die Engpässe zu vermeiden und um eine langfristige Planung zu ermöglichen, waren und sind neue Korridore für die Anlandungen und in der Zwölf-Seemeilen-Zone der deutschen Nordsee notwendig. Hierzu haben TenneT und Amprion im Vorfeld Studien durchgeführt. Diese haben ergeben, dass die Trassenkorridore über Langeoog und Baltrum im Vergleich zu anderen Korridoren die geringsten Raumwiderstände aufweisen.

Warum bezog sich das Raumordnungsverfahren nur auf den Raum des Küstenmeers? 

Die Leitungsführung durch das niedersächsische Küstenmeer und hier insbesondere durch den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" ist mit intensiven planerischen Konflikten verbunden, so dass nur wenige Bereiche grundsätzlich für eine Kabelverlegung in Betracht kommen. Auch am Festland sind planerische Konflikte zu erwarten, die aber erfahrungsgemäß durch kleinräumige Trassenvarianten und eine angepasste Bauausführung weitgehend minimiert werden können. Deshalb haben wir zunächst die Leitungsführung im Küstenmeer betrachtet. Ausgehend von einem Anlandungsbereich an der Küste sind zu einem späteren Zeitpunkt Trassenkorridore zu entwickeln, die eine landseitige Fortführung der Kabelverbindung ermöglichen. 
Für die Landtrasse war innerhalb des Raumordnungsverfahrens (ROV) lediglich ein Untersuchungsraum mit einem Radius von fünf Kilometern um den potenziellen Anlandungsbereich zu betrachten, um eine Anlandung in sehr sensiblen Bereichen auszuschließen. Dieser Radius wurde im Hinblick auf raumordnerische und umweltfachliche Planungshindernisse untersucht und im ROV berücksichtigt. Die Weiterführung zu den Netzverknüpfungspunkten wird dann in weiteren Verfahren geplant.

Inwiefern wurde der landseitige Verlauf bereits betrachtet?   

Zudem steht für die Windader West mit ihren vier Netzverknüpfungspunkten Niederrhein, Kusenhorst, Rommerskirchen und Oberzier die Raumverträglichkeitsprüfung bevor.

Teil der Desktop-Studie für Seetrassen 2030 war auch eine Betrachtung des Umkreises von 5 Kilometern um die Anlandungsbereiche. So sollte der Entstehung eines sogenannten Planungstorsos (auch unmittelbar hinter der 5 km-Grenze) vorgebeugt werden. D.h. es sollte sichergestellt werden, dass ein weiterer Verlauf landseitig möglich ist. Die Planung des weiteren Korridorverlaufs war nicht Teil von Seetrassen 2030, sondern wird in weiteren Verfahren betrachtet. Der Verlauf hängt einerseits vom Ergebnis des seeseitigen ROV ab und andererseits davon, welche Netzverknüpfungspunkte zur optimalen Integration des offshore erzeugten Stromes in das landseitige Übertragungsnetz in zukünftigen Netzentwicklungsplänen bestätigt werden. In diesen projektspezifischen Verfahren werden dann auch ggf. vorhandene Hindernisse erfasst und können je nach ihren Auswirkungen berücksichtigt werden. Aktuell laufen die Vorplanungen für die drei bereits im Netzentwicklungsplan bestätigten Offshore-Vorhaben mit Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven II (1) und Unterweser (2 Vorhaben).
Zudem steht für die Windader West mit ihren vier Netzverknüpfungspunkten Niederrhein, Kusenhorst, Rommerskirchen und Oberzier die Raumverträglichkeitsprüfung bevor.

Wie war der Verfahrensablauf?   

Den Auftakt für das Verfahren bildete die Antragskonferenz im November 2019, in deren Vorfeld Amprion und TenneT eine detaillierte Desktop-Studie angefertigt hatten. Dafür wurden zahlreiche Trassenkorridore in der gesamten deutschen Bucht entwickelt und hinsichtlich der Gesichtspunkte Raum- und Umweltverträglichkeit, Technik und Wirtschaftlichkeit untersucht. Die Korridore wurden in der Antragskonferenz u.a. mit öffentlichen Stellen, Verbänden und Vereinigungen erörtert. Als Ergebnis entstand ein Untersuchungsrahmen, der festlegt, welche Varianten zu untersuchen sind und welche Informationen die Antragsunterlagen für das ROV enthalten müssen. Insgesamt vier Korridorvarianten erwiesen sich als vorzugswürdig und werden im ROV nun vertieft betrachtet: zwei führen über die Insel Langeoog, zwei über die Nachbarinsel Baltrum. Die Anlandungsbereiche liegen entsprechend in den Gemeinden Neuharlingersiel und Dornum.   
Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) hat das ROV am 11.01.2021 eingeleitet. Die Antragsunterlagen konnten vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 eingesehen werden. Das ROV dient dazu, die Träger öffentlicher Belange, darunter Kommunen, Fachbehörden und Verbände, zu beteiligen sowie die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren und anzuhören. Bis einschließlich zum 01.04.2021 konnten Stellungnahmen beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems eingereicht werden. Anschließend wurden die Stellungnahmen beurteilt und im folgenden Erörterungstermin mit der Planungsbehörde, den Planungsträgern, den Trägern öffentlicher Belange sowie Naturschutzvereinigungen am 14. und 15. Juli 2021 diskutiert.   
Das ROV endete am 18. Oktober 2021 mit der Landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit der Planung. Diese ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben zu berücksichtigen. Für jedes geplante Offshore-Netzanbindungssystem muss im Anschluss noch ein Planfeststellungsverfahren bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt werden.   
Die Unterlagen des ROV können auf der  Internetseite des ArL eingesehen werden

Was ist das Ergebnis der landesplanerischen Feststellung? 

Im Rahmen der  Landesplanerischen Feststellung ist ein Küstenmeer-Korridor für zunächst zwei Netzanbindungssysteme über die Insel Baltrum gesichert worden. Die Geltung der Landesplanerischen Feststellung ist gemäß dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz auf fünf Jahre beschränkt, demnach wurden lediglich die Offshore-Netzanbindungssysteme festgestellt, bei welchen ein Antrag auf Planfeststellung in diesem Zeitraum zu erwarten ist. Dies trifft auf die beiden TenneT-Vorhaben mit Inbetriebnahme 2029 und 2030 zu, die über Grenzkorridor N-III geführt werden sollen. Amprion und TenneT sind im Rahmen des ROV zu der Auffassung gelangt, dass die Verlegung von fünf Systemen über Baltrum technisch realisierbar erscheint. Das ArL weist in der Landesplanerischen Feststellung nach vorläufiger Einschätzung darauf hin, dass die Verlegung von mehr als zwei Systemen über Baltrum und damit die Ausschöpfung der in diesem Korridor bestehenden technische Kapazitäten im Vergleich zu anderen räumlichen Alternativen die raum- und umweltverträglichste Lösung darstellt. Im Rahmen dieses ROV wurden die über Langeoog verlaufenden Korridor-Alternativen zwar letztlich zurückgestellt, jedoch werden diese in Zukunft im Zuge des weiteren Offshore-Ausbaus voraussichtlich erneut aufgegriffen.

Wie ist die weitere Planung? 

Für die beiden, im landesplanerisch festgestellten Korridor über Baltrum verlaufenden Offshore-Netzanbindungssysteme erfolgen nun separate Planfeststellungsverfahren. Die Inbetriebnahme des ersten Projekts, das über Baltrum realisiert werden soll, ist für 2029 vorgesehen, eine Bautätigkeit auf bzw. im Umfeld der Insel ist gegenwärtig somit für etwa Mitte der 20er Jahre vorgesehen.

Wieso werden die Kabel nicht um die Insel herum gelegt?    

Die starken Strömungen durch Ebbe und Flut wirken so stark auf den Meeresboden ein, dass eine sichere Kabelverlegung und ein sicherer Betrieb zwischen den Inseln technisch nicht umsetzbar ist. Hinzu kommt, dass je Seegatt (Strömungsrinne zwischen den Inseln) aufgrund des begrenzten Raumes und aufgrund der benötigten Abstände der Netzanbindungssysteme nur ein einzelnes System verlegt werden könnte.

Wie werden Auswirkungen auf das Wattenmeer vermieden?   

Grundsätzlich gilt im Nationalpark das sogenannte Null-Einleitungsprinzip, was durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt wird. Alle Maschinen, Geräte und Stoffe werden etwa auf Umweltverträglichkeit geprüft und müssen diesem Prinzip entsprechen. Ein entsprechender Nachweis muss von TenneT und Amprion vor Beginn der entsprechenden Maßnahme vorgelegt werden. Darüber hinaus ist auf Norderney eine naturschutzfachliche Baubegleitung für die Maßnahmen vorgegeben, womit auch für Baltrum und Langeoog zu rechnen ist.

Was genau ist eine Süßwasserlinse?

Im Wesentlichen handelt es sich bei einer Süßwasserlinse, auch Ghyben-Herzberg-Linse genannt, um einen uhrglasförmigen Süßwasserkörper, welcher auf salzhaltigem Grundwasser schwimmt. Ähnlich wie bei einem Fettauge begründet sich diese Eigenschaft des Süßwassers aus dessen geringerer Dichte. Die Süßwasserlinse wird durch die Versickerung von Niederschlägen gebildet, das heißt, die Hohlräume des sandigen Bodens nehmen das Süßwasser auf. Salz- und Süßwasser werden darüber hinaus durch eine sogenannte Brackwasserzone getrennt. In diesem Bereich findet eine Mischung beider Wasserarten statt. Aufgrund der Beschaffenheit von Süßwasserlinsen lassen sich diese nicht klar umgrenzen. Sie verändern sich abhängig von der Wasserentnahme sowie Niederschlägen und breiten sich dementsprechend auch unterschiedlich aus. Informationen zum Thema Süßwasserlinse finden Sie beispielsweise auch auf den Seiten der Universität Oldenburg oder der  Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.

Hat das Bohrverfahren negative Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung?

Über die genaue Lage und Ausführung der Bohrungen wird erst im Planfeststellungsverfahren entschieden. Fest steht jedoch: es werden keine nachteiligen Einwirkungen auf das geschützte Grundwasser zu erwarten sein. Amprion und TenneT werden dies durch intensive Prüfung, geeignete Vorkehrungen und strikte Beachtung der behördlichen Vorgaben sicherstellen.   
Während der Bohrung wird ein Austausch zwischen der Süßwasserlinse und dem Salzwasser durch die abdichtende Wirkung der Bohrspülung verhindert. Mit dem Einsatz der Bohrspülung ist keine negative Beeinflussung der chemischen Beschaffenheit der Süßwasserlinsen bzw. Trinkwasservorkommen auf den Inseln verbunden.   
Nach Abschluss der Bohrung wird der entstehende Ringraum zwischen dem eingezogenen Leerrohr und dem Bohrkanal verdämmt und dichtet diesen gegen die Entstehung von Sickerlinien und damit das Eindringen von Salzwasser ab.

Es wurde eine Risiko- und Gefährdungsanalyse erstellt, was hat diese ergeben?   

Amprion und TenneT haben im März 2021 eine Risiko- und Gefährdungsanalyse zum möglichen Einfluss von Horizontalbohrungen auf Süßwasserlinsen unter Langeoog und Baltrum in Auftrag gegeben. Auftragnehmer war die Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH aus Kiel. Die Ergebnisse wurden beim Fachgespräch am 29. Juni 2021 mit fachkundigen Behörden sowie beim Erörterungstermin Mitte Juli 2021 in Oldenburg vorgestellt und auch an die verfahrensführende Behörde zur Verfügung übermittelt.   
Ausreichender Abstand auf Baltrum, vernachlässigbarer Einfluss auf Langeoog   
Als Resultat wird der Abstand zur Süßwasserlinse auf Baltrum bei der Unterquerung mit Horizontalbohrungen als ausreichend eingeschätzt, da in über einem Kilometer Entfernung zu den Bohrungen keine Einflüsse durch die Bohrungen zu erwarten sind. Auch der Abstand zur Schutzzone II wird mit Verweis auf das Beispiel Norderney und dortiger HDD als ausreichend angesehen.   
Bei der Unterquerung von Langeoog im Süß- und Salzwasser ist kein signifikanter Einfluss auf die sogenannte Mächtigkeit der Süßwasserlinse, das heißt das hydrostatische beziehungsweise hydrochemische Gleichgewicht zwischen Süß- und Salzwasser, zu erwarten. Auch mit einer Veränderung der chemisch-physikalischen und biologischen Beschaffenheit des Grundwassers ist nicht zu rechnen. Lokal sind geringfügige Änderungen der Grundwasserbeschaffenheit durch den Eintrag von Bohrspülung oder Filtratwasser beziehungsweise durch den Temperaturanstieg im Nahbereich der Leerrohre nicht vollständig auszuschließen. Da diese jedoch lokal eng begrenzt und bis auf den Temperaturanstieg nur temporär wären, ist der Einfluss auf die Süßwasserlinse in ihrer Gesamtheit als vernachlässigbar gering einzustufen. Die geplanten Bohrungen queren ausschließlich die Reserve-Süßwasserlinse im Osten der Insel. Diese ist mit einer Ost-West-Ausdehnung von rund vier Kilometern sehr groß. Die von Amprion und TenneT geplanten Korridore sind hingegen nur wenige hundert Meter breit (Abstand zwischen den äußersten Bohrungen). Größte Teile der Süßwasserlinse – insbesondere auch jene mit der größten Mächtigkeit – bleiben also vollkommen unangetastet und werden auch in Zukunft für die Einrichtung von Trinkwasserentnahmestellen zur Verfügung stehen.