BalWin1 & BalWin2: Kampfmittelsondierungen (August - Oktober 2025)
ANKÜNDIGUNG VON BAUGRUNDUNTERSUCHUNGEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG
Ortsübliche Bekanntmachung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2, die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Die beiden geplanten Offshore- Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und auch auf der Seeseite größtenteils parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren, von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend, die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. An Land werden die Systeme als Erdkabel bis zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (BalWin1) und in Westerkappeln (BalWin2) realisiert.
Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Ausführungsplanung für den geplanten Trassenverlauf des Erdkabelprojektessind Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von
AUGUST 2025 BIS OKTOBER 2025
Baugrunduntersuchungen
Vermessungsarbeiten
Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsäch?lich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten wer?den i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durch?geführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausge?stattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – inner?halb von einem Tag abgeschlossen.
Kampfmittelerkundung
Vor Durchführung weiterer Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten dar?stellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkun?dungsmaßnahmen statt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von drei Tagen abgeschlossen.
Oberflächensondierung
Mittels handgeführter Sonden werden die relevanten Flächen auf bedeutsame Fundstücke überprüft. Die Untersuchung erfolgt überwiegend von der Oberfläche aus. Ggf. werden hierzu Bodenschichten abgetragen oder Bodenproben entnommen. Im Falle eines Fundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. In der Regel sind die Untersuchungen – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von drei Tagen abgeschlossen.
Bohrlochsondierungen
Die Flächen, in denen Kampfmittel in größerer Tiefe vorkommen können und die nicht über die Oberflächensondierungen sicher erkannt werden können, werden mittels Bohrlochsondierungen untersucht. Bei diesem Verfahren werden in einem Raster von ca. 1,5 m x 1,5 m Bohrlöcher mittels Bagger oder Bohrgerät bis zu einer Tiefe von etwa 10 m abgeteuft und diese mittelseiner in das Bohrloch geführten Sonde auf verdächtige Objekte im Umfeld überprüft. Der Durchmesser einer jeden Bohrung liegt bei ca. 120 mm. Im Anschluss werden die entstandenen Bohrlöcher wiederfachgerecht verfüllt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen.
Volumenräumungen
Im Rahmen der Oberflächensondierungenkönnen Bereiche identifiziert werden, in denen aufgrund einer hohen Störkörperdichte eine sichere Detektion von Kampfmitteln nicht möglich ist. Parallel zu den Bohrlochsondierungen werden diese Bereiche durch eine Volumenräumung überprüft. Hierbei wird der betroffene Boden vorwiegend in den oberflächennahen Bodenbereichen bis zu einer Tiefe von etwa 1 m, jedoch in Einzelfällen bis in eine individuell notwendige Tiefe von etwa 6 m maschinell ausgehoben, gesiebt und die ggf. vorgefundenen Störkörper geräumt. Anschließend wird der Boden fachgerecht rückverfüllt. Diese Arbeiten sind in der Regel– abhängig von den Witterungsbedingungen und den zu erwartenden Störkörperverteilungen – innerhalb von 7 Tagen abgeschlossen.
Fremdleitungserkundung
: Im Rahmen der Fremdleitungserkundung werden in der Regel Suchschachtungen mit einer Tiefe bis etwa 5 m über eine Breite von etwa 1,50 m und eine Länge von etwa 3 m ausgehoben, um die exakte Position und Lage von Fremdleitungen zu bestimmen. Durchgeführt werden die Arbeiten voraussichtlich mit kleineren Baggern oder ähnlichen Fahrzeugen sowie von Hand. Angren?zende Grundstücke können ggf. als Lagerflächen für Aushub und zur Zuwegung genutzt werden. Unmittelbar nach Beendigung der Suchschachtung und Verfüllung der betroffenen Fläche(n) steht(en) die Fläche(n) wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 2 Tagen abgeschlossen
Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vorzunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt.
Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.
Die beauftragten Firmen und zugehörigen zentralen Kontakte entnehmen Sie bitte den jeweils unten angehängten ortsüblichen Bekanntmachungen.
Die Firmen wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei den o. g. Kontaktenangezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planungdienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. Wir werden das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.