Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2, die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Die beiden geplanten Offshore- Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und auch auf der Seeseite größtenteils parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren, von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend, die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. An Land werden die Systeme als Erdkabel bis zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (BalWin1) und in Westerkappeln (BalWin2) realisiert.
Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und der Ausführungsplanung der Erdkabelprojekte sind Vorarbeiten durchzuführen.
In diesem Zusammenhang sind die Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der Gegebenheiten, die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung sowie für eine sichere Ausführung notwendig sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungs- berechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von
NOVEMBER 2024 BIS JANUAR 2025
Kampfmittelerkundungen
Vor Durchführung weiterer Maßnahmen werden Untersuchungsbereiche auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen.
In einem ersten Schritt wurden zur Beurteilung möglicher Gefahren Luftbildauswertungen und historische Recherchen durchgeführt. Im Ergebnis konnten Bereiche identifiziert werden, für die vor Ort eine weitere Überprüfung auf Kampfmittel zu erfolgen hat.
Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein.
Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 3 Tagen abgeschlossen.
Oberflächensondierungen
Mittels handgeführter Sonden werden die relevanten Flächen auf bedeutsame Fundstücke überprüft. Die Untersuchung erfolgt überwiegend von der Oberfläche aus. Ggf. werden hierzu Bodenschichten abgetragen oder Bodenproben entnommen. Im Falle eines Fundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. In der Regel sind die Untersuchungen – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 3 Tagen abgeschlossen.
Bohrlochsondierungen
Die Flächen, in denen Kampfmittel in größerer Tiefe vorkommen können und die nicht über die Oberflächensondierungen sicher erkannt werden können, werden mittels Bohrlochsondierungen untersucht. Bei diesem Verfahren werden in einem Raster von ca. 1,5 m x 1,5 m Bohrlöcher mittels Bagger oder Bohrgerät bis zu einer Tiefe von etwa 10 m abgeteuft und diese mittels einer in das Bohrloch geführten Sonde auf verdächtige Objekte im Umfeld überprüft. Der Durchmesser einer jeden Bohrung liegt bei ca. 120 mm. Im Anschluss werden die entstandenen Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen.
Volumenräumungen
Im Rahmen der Oberflächensondierungen können Bereiche identifiziert werden, in denen aufgrund einer hohen Störkörperdichte eine sichere Detektion von Kampfmitteln nicht möglich ist. Parallel zu den Bohrlochsondierungen werden diese Bereiche durch eine Volumenräumung überprüft. Hierbei wird der betroffene Boden vorwiegend in den oberflächennahen Bodenbereichen bis zu einer Tiefe von etwa 1 m, jedoch in Einzelfällen bis in eine individuell notwendige Tiefe von etwa 6 m maschinell ausgehoben, gesiebt und die ggf. vorgefundenen Störkörper geräumt. Anschließend wird der Boden fachgerecht rückverfüllt. Diese Arbeiten sind in der Regel – abhängig von den Witterungsbedingungen und den zu erwartenden Störkörperverteilungen – innerhalb von 7 Tagen abgeschlossen.
Sollten auf einem Flurstück, welches sich in Ihrem Eigentum oder Ihrer Bewirtschaftung befindet, Sondier- und Räumarbeiten erforderlich werden, erhalten Sie einen Lageplan mit den zu beanspruchenden Flächen sowie der geplanten Arbeiten.
Vermessungsarbeiten
Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden in der Regel fußläufig mit üblichen, tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. Bei den angestrebten Vermessungen erfolgt kein Eingriff in den Boden In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.
Fremdleitungserkundung
Im Rahmen der Fremdleitungserkundung werden in der Regel Suchschachtungen mit einer Tiefe bis etwa 5 m über eine Breite von etwa 1,50 m und eine Länge von etwa 3 m ausgehoben, um die exakte Position und Lage von Fremdleitungen zu bestimmen. Durchgeführt werden die Arbeiten voraussichtlich mit kleineren Baggern oder ähnlichen Fahrzeugen sowie von Hand. Angrenzende Grundstücke können ggf. als Lagerflächen für Aushub und zur Zuwegung genutzt werden. Unmittelbar nach Beendigung der Suchschachtung und Verfüllung der betroffenen Fläche(n) steht(en) die Fläche(n) wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 2 Tagen abgeschlossen.
Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.
Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es erforderlich sein, dass Aufwüchse auf den Untersuchungsflächen (ggf. durch unsere Dienstleister) entfernt werden müssen.
Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.
Mit der Kampfmittelerkundung und -räumung wurden die Firmen Kampfmittelbergung Lüneburg GmbH (Im Gewerbepark 9, 29556 Suderburg) und SafeLane Global GmbH (Seestraße 35 B, 14974 Ludwigsfelde) beauftragt. Die Vermessungsarbeiten und Fremdleitungserkundungen werden von der De Romein GmbH (Schultze-Fimmen-Straße 20, 26689 Apen-Augustfehn), ARGE Amprion NordWest (Blumenhorst 6, 32351 Stemwede) und Köster GmbH (Sutthauser Str. 280, 49080 Osnabrück) durchgeführt. Die für die einzelnen Gemeinde tatsächlich zuständige Firma sowie einen zentralen Kontakt der Firma kann in den unten angehangenen ortsüblichen Bekanntmachungen eingesehen werden.
Die Firmen wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim in den einzelnen ortsüblichen Bekanntmachungen genannten Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Maßnahmen auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Firma noch einmal individuell informiert.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG.Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehrernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für dasgeplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. Wir werden das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten.Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Ortsübliche Bekanntmachungen mit Flurstückslisten und Ansprechpartnern
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: