Kartierungsarbeiten Wechselstromanbindung

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählt unter anderem das Offshore-Netzanbindungssystem BalWin1, das von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land führt. Das Gleichstromerdkabel führt vom Anlandungspunkt an der Küste bis zur Konverterstation im Raum Bohmte/Ostercappeln. Für einen erfolgreichen Netzanschluss ist eine Wechselstromanbindung zwischen Konverter und Umspannanlage nötig, die den zuvor von Gleich- in Wechselstrom umgewandelten Strom zum Netzverknüpfungspunkt transportieren soll. Für diese Anbindung prüft Amprion die Nutzung der Freileitungstrasse (Bauleitnummer. 4584) vom Punkt Merzen nach Wehrendorf.

Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Ausführungsplanung sind für den geplanten Trassenverlauf des Freileitungsprojektes sowie eines notwendigen Freileitungsprovisoriums Vermessungsarbeiten durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Erdoberfläche zu erlangen.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geovermessungstechnische Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Positionsbestimmung bzw. messtechnischen Erfassung von Punkten auf der Erdoberfläche, die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum vom 01.05.2024 bis 30.06.2025.

Mögliche Maßnahmen

Auspflockung

Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.

Vermessungsarbeiten

Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von ein bis zwei Wochen abgeschlossen.

Zum Erreichen der Untersuchungspunkte werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.

Mit den Arbeiten haben wir die Firma Europten (Ansprechpartnerin: Sabrina Iffländer (Mobil: +49 (151) 5262 8660, Mail: sabrina.ifflaender@europten.com) beauftragt. Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim u. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Ingenieurvermessungen auf den betroffenen Flurstücken durch den beauftragten Vermessungsdienstleister noch einmal individuell informiert.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.

Bei allen Vorarbeiten im Bereich zukünftiger Trassen setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

Eine Liste der betroffenen Flurstücke finden Sie hier:

Stefan Sennekamp
Stefan Sennekamp
Projektsprecher Niedersachsen