Kartierungsarbeiten Wechselstromanbindung
Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, braucht es nicht nur neue Offshore-Windparks, sondern auch neue Leitungen, die sie mit dem Übertragungsnetz verbinden. Das ist Aufgabe der geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 (ehemals LanWin1 und LanWin3). Als Übertragungsnetzbetreiber haben wir gemäß §17d Energiewirtschaftsgesetz den gesetzlichen Auftrag, diese beiden Projekte von der Nordsee kommend bis nach Wehrendorf (BalWin1) im südlichen Niedersachsen und Westerkappeln (BalWin2) im nördlichen Nordrhein-Westfalen zu realisieren. Die Inbetriebnahme ist bei BalWin1 für 2029 und bei BalWin2 für 2030 geplant. Die Amprion Offshore GmbH hat als hundertprozentige Tochter der Amprion GmbH die Vorhabenträgerschaft für die beiden Projekte übernommen.
Für die beiden Systeme werden wir Kabel auf hoher See, im Küstenmeer bei Norderney sowie auf dem Festland verlegen. Im Umkreis der Netzverknüpfungspunkte Wehrendorf und Westerkappeln suchen wir nach einem Standort für eine Konverterstation, die den ankommenden Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Für einen erfolgreichen Netzanschluss ist darüber hinaus eine Wechselstromanbindung zwischen Konverter und Umspannanlage (Netzverknüpfungspunkt) nötig. Daher werden wir Kartierungsarbeiten durchführen. Diese sind erforderlich, um unsere Planungen für die genannten Vorhaben zu präzisieren und die Erstellung der Unterlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren fortführen zu können. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten und somit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu gewährleisten.
Da sich die Kartierungszeiträume an den verschiedenen Lebenszyklen der Flora und Fauna orientieren, wird sich der Kartierungszeitraum von März 2023 bis März 2024 erstrecken.
Mögliche Maßnahmen
Rastvogelerfassung
Erfassung mit 25 Durchgängen (im Zeitraum von Juli bis August zwei Durchgänge, September bis November drei Durchgänge, Dezember bis Januar zwei Durchgänge, Februar bis März drei Durchgänge, April zwei Durchgänge) gem. des aktuellen Methodenhandbuchs NRW der FÖA Landschaftsplanung GmbH (2021).
Brutvogel-Revierkartierung
Erfassung mit zehn Durchgängen (sechs Tages und vier Nachtbegehungen im Zeitraum von Februar bis Juli) gemäß den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (Südbeck et al. 2005) sowie unter Berücksichtigung der Hinweise zu den optimalen Erfassungszeiten des aktuellen Methodenhandbuchs NRW der FÖA Landschaftsplanung GmbH (2021).
Kartierungen von Biotop- und FFH-Lebensraumtypen
Erhebung nach den landesweiten Kartierschlüsseln (LANUV 2019).
Amphibienkartierungen
Erfassung der Tiere an potenziellen Laichgewässern: Zählung adulter Tiere bzw. Rufer sowie von Laichballen und -schnüren, Verhören, Leuchten an sechs Terminen (im Zeitraum von März bis Juli) gem. des aktuellen Methodenhandbuchs NRW der FÖA Landschaftsplanung GmbH (2021).
Fledermauskartierung
Erfassung der Tiere mit sieben Detektorbegehungen (im Zeitraum von Mai bis September), Einsatz von Horchkisten und Höhlenbaumkartierung sowie optional Netzfänge gem. des aktuellen Methodenhandbuchs NRW der FÖA Landschaftsplanung GmbH (2021).
Reptilienkartierung
Erfassung durch optisches Absuchen potenziell geeigneter Habitate anhand von sechs Begehungen (im Zeitraum von April bis September) und Ausbringung künstlicher Verstecke gem. des aktuellen Methodenhandbuchs NRW der FÖA Landschaftsplanung GmbH (2021).
Hirschkäfererfassung
Erfassung durch zwei Begehungen (im Zeitraum von Mai bis Juni).
Eingriffsregelung
Erfassung besonders geschützter Pflanzenarten und Arten der Roten Listen.
Die mögliche Inanspruchnahme der Grundstücke wird nicht über den gesamten Zeitraum stattfinden, sondern phasenweise und kurzzeitig. In der Regel sind die durch Amprion beauftragten Gutachter zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilweise ist ein mehrfaches Betreten der Fläche notwendig. Um die Flächen mit dem Pkw zu erreichen, nutzen wir öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten. Mit den Kartierungsarbeiten haben wir die Firma BMS – Umweltplanung Blüml, Schönheim & Schönheim GbR beauftragt.
Die Berechtigung zur Durchführung von Vorarbeiten (z.B. Kartierungen) ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energie-Wirtschaftsgesetzes.
Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, werden wir diese zeitnah regulieren. In diesem Fall können Sie sich bei untenstehendem Kontakt melden. Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.