Nachkartierungen Landtrasse
Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, braucht es nicht nur neue Offshore-Windparks, sondern auch neue Leitungen, die sie mit dem Übertragungsnetz verbinden. Das ist Aufgabe der geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2. Als Übertragungsnetzbetreiber haben wir gemäß §17d Energiewirtschaftsgesetz den gesetzlichen Auftrag, diese beiden Projekte von der Nordsee kommend bis nach Wehrendorf (BalWin1) im südlichen Niedersachsen und Westerkappeln (BalWin2) im nördlichen Nordrhein-Westfalen zu realisieren. Die Inbetriebnahme ist bei BalWin1 für 2029 und bei BalWin2 für 2030 geplant. Die Amprion Offshore GmbH hat als hundertprozentige Tochter der Amprion GmbH die Vorhabenträgerschaft für die beiden Projekte übernommen.
Für die Erstellung der Antragsunterlagen im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Vermessungsarbeiten,Trassenbegehungen und Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.
Folgende Arbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:
Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung
Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 500 Meter von derTrassenachse festgestellt.
Brut- und Rastvogelkartierung
Es werden mehrere Tag- und ggf.auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen in der Regel bis rund 500 Meter beidseits des Trassenverlaufs durchgeführt.
Horst- und Höhlenbaumkartierung
Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.
Fledermauskartierungen
Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.
Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern
Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen bis ca. 500 Meter beidseits des Trassenverlaufs die verschiedenen Arten erfasst.
Vermessungsarbeiten
Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen –innerhalb von einem Tag abgeschlossen.
Trassenbegehungen
Die Arbeiten werden fußläufig durchgeführt. Zur Dokumentation werden Fotos aufgenommen. In Einzelfällen können hierzu auch Drohnen eingesetzt werden.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von MAI 2024 BIS JUNI 2025.
Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private undlandwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nachWitterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalbdes angegebenen Zeitraums betreten.
Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmitteleingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.
Mit den Arbeiten haben wir die Firma Planungsgemeinschaft Umweltplanung Netzausbau (PUN) aus Bremen/Oldenburgbeauftragt. Die Vermessungsarbeiten und Trassenbegehungenwerden durch unsere beauftragten Trassierungsbüros Obermeyer bzw. Dahlem durchgeführt.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen deroben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG.Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitungder Planung dienen.
Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim u.g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wirhöchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Hier finden Sie die Flurstücksliste der betroffenen Gemeinden bzw. Städte: