Vermessungsarbeiten Landtrasse
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 (ehem. LanWin1) und BalWin2 (ehem. LanWin3), die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und auch auf der Seeseite größtenteils parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren, von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend, die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. An Land werden die Systeme als Erdkabel bis zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (BalWin1) und in Westerkappeln (BalWin2) realisiert.
Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Ausführungsplanung der Erdkabelprojekte werden Vermessungsarbeiten erforderlich. Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von OKTOBER 2023 BIS FEBRUAR 2024.
Vermessungsarbeiten: Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topografie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topografie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.
Mit den Arbeiten haben wir die Firma OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG, (Hansastraße 40, 80686 München) beauftragt. Sie wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim u. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. Wir werden das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*ìnnen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Nachfolgend finde Sie nach Städten und Gemeinden sortierte Listen mit allen betroffenen Flurstücken.