Kartierungen Freileitungsverbindung

Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, braucht es nicht nur neue Offshore-Windparks, sondern auch neue Leitungen, die sie mit dem Übertragungsnetz verbinden. Das ist Aufgabe der geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin4. Als Übertragungsnetzbetreiber haben wir gemäß § 17d EnWG den gesetzlichen Auftrag, diese beiden Projekte von der Nordsee kommend bis nach Lingen im Emsland zu bauen. Die Inbetriebnahme ist bei DolWin4 für 2028 und bei BorWin4 für 2029 geplant.

Um den durch die Offshore-Netzanbindungssysteme übertragenen Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln, ist die Errichtung einer Konverterstation und einer dazugehörigen Umspannanlage (UA) im Umkreis des Netzverknüpfungspunktes Hanekenfähr (Umspannanlage Hanekenfähr) in Lingen (Ems) erforderlich.

Die beiden Umspannanlagen werden mit einer Höchstspannungsfreileitung verbunden, damit der Wechselstrom in das Übertragungsnetz eingespeist werden kann.

Zur weiteren Planung der Höchstspannungsfreileitung werden wir im Zeitraum vom 08.02.2022 (KW 6) bis voraussichtlich 01.08.2022 (KW 30) Kartierungsarbeiten durchführen. Diese sind erforderlich, um unsere Planungen zu präzisieren und die Erstellung der Unterlagen für das voraussichtlich 2023 beginnende Genehmigungsverfahren fortführen zu können. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten und somit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu gewährleisten.

In diesem Rahmen wird eine punktuelle und fußläufige Inanspruchnahme Ihrer unten aufgeführten Grundstücke nötig sein. Die mögliche Inanspruchnahme der Grundstücke wird nicht über den gesamten Zeitraum stattfinden, sondern höchstens phasenweise und kurzzeitig.

Für die Kartierungsarbeiten haben wir das Unternehmen Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH mit Sitz in Herford, beauftragt. Wir führen die Arbeiten auf Grundlage des § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch.

Die von den Kartierungsarbeiten betroffenen Flurstücke werden in Zukunft nicht durch die östlich der Ems geplante Höchstspannungsfreileitung in Anspruch genommen. Die Flurstücke liegen lediglich im Kartierradius, der im Rahmen der Leitungsplanung zu betrachten ist. Die Begründung dafür ist der erweiterte Einwirkungsbereich von Freileitungen auf die Vogelwelt (Avifauna).

Folgende Kartierungsarbeiten sind erforderlich:

Kartierungen von Brutvögeln

Hierfür wird das Untersuchungsgebiet im genannten Zeitraum in zehn vollständigen Durchgängen kartiert.

Die Kartierungen werden zu einem großen Teil von öffentlich zugänglichen Wegen zu Fuß oder mit dem Fahrrad durchgeführt. Ein Betreten der entsprechenden Flurstücke wird gelegentlich erforderlich sein, um z.B. im Zuge der Revierkartierung singende Individuen besser verorten zu können. Die mögliche Inanspruchnahme der Flurstücke wird nicht über den gesamten Zeitraum stattfinden, sondern höchstens phasenweise und kurzzeitig.

Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakt angezeigt werden. Diese werden dann zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt. Der saisonale Start der jeweiligen Kartierungen kann sich je nach Großwetterlage des entsprechenden Jahres um einige Wochen vor oder hinter die oben angegebenen Zeiträume verschieben.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.

Nachfolgend finden Sie eine Liste aller betroffenen Flurstücke der Stadt Lingen und Emsbüren zum Download:

Stefan Sennekamp
Stefan Sennekamp
Projektsprecher Niedersachsen