Baugrunduntersuchungen Neuharlingersiel

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Windader West ist der Name von vier Offshore-Netzanbindungssystemen, die Nordsee-Windstrom in das Übertragungsnetz einspeisen werden. Für die vier Systeme verlegt Amprion Kabel in Gleichstromtechnik auf hoher See, im niedersächsischen Wattenmeer sowie auf dem Festland zwischen der Nordseeküste und den jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Nordrhein-Westfalen. Sie können jeweils eine Leistung von 2.000 Megawatt übertragen, wodurch in Summe etwa der Bedarf von acht Millionen Menschen aus Offshore-Windenergie gedeckt werden kann. Die Netzanbindungssysteme werden Mitte der 2030er Jahre in Betrieb gehen.

Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Ausführungsplanung für den geplanten Trassenverlauf der Erdkabelprojekte sind Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

August 2025 bis Oktober 2025

Folgende Baugrunduntersuchungen, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion Offshore GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Auspflockung

Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.

Vermessungsarbeiten

Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 1-2 Tagen abgeschlossen.

Rotations-Trockenkernbohrung

Die Rotations-Trockenkernbohrung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von Sedimentproben. Hierbei wird ein rund 22 Zentimeter breites Kernrohr schlagend-rotierend in Tiefen von etwa bis zu 35 Metern in den Untergrund getrieben. Als Geräte kommen in der Regel Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund 10 mal 10 Metern. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Bohrloch fachgerecht wieder verfüllt. Unmittelbar nach Durchführung der Rotations-Trockenkernbohrung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 10 Tagen abgeschlossen.

Drucksondierung

Die Drucksondierung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes, insb. der Lagerungsdichte. Hierbei wird ein Messgerät mit einem Durchmesser von rund 3-5 Zentimetern in Tiefen von etwa bis zu 25 Metern in den Untergrund gepresst. Zum Einsatz kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund fünf mal fünf Metern. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Unmittelbar nach Durchführung der Drucksondierung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 1-2 Tagen abgeschlossen.

Kampfmittelerkundung

Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräten oder Drohne von der Oberfläche aus. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 1-2 Tagen abgeschlossen.

Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen.

Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.

Mit den Arbeiten haben wir u.a. die Firma Wilhelm Soltau Brunnenbau GmbH (Ansprechpartner: Herr Jonas Ruß / +49 151 10824372 / j.russ@w-soltau.de) beauftragt. Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. Wir werden das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Nachfolgend finden Sie die vollständige Bekanntmachung inklusvie der Flurstücksliste zum Download:

Jonas Laudage
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Jonas Laudage
Projektsprecher Niedersachsen