Baugrunduntersuchungen Landtrasse
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 (ehem. LanWin1) und BalWin2 (ehem. LanWin3), die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und auch auf der Seeseite größtenteils parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren, von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend, die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. An Land werden die Systeme als Erdkabel bis zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (BalWin1) und in Westerkappeln (BalWin2) realisiert.
Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Ausführungsplanung der Erdkabelprojekte sind Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von Juli 2023 bis Februar 2024.
Baugrunduntersuchungen
Auspflockung
Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.
Vermessungsarbeiten
Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.
Handschachtungen
Um Beschädigungen von Fremdleitungen und Drainagesystemen zu verhindern, kommen Rammsondierungen, Kleinrammbohrungen, Rammkernbohrungen und Drucksondierungen jeweils erst nach Ausführung einer Handschachtung zum Einsatz. Die Handschachtung erfolgt durch das eingesetzte Bohr-Personal bis zu einer Tiefe von 1,2 Metern.
Bodenkartierungen
Die Erkundung der oberflächennahen Bodenschichten erfolgt händisch mit einem Bohrstock. Dieser wird manuell bis zu einer Tiefe von zwei Metern in den Untergrund geschlagen. Unmittelbar nach Durchführung der Untersuchung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.
Ramnmsondierungen/ Kleinrammbohrungen
Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen sind einfache Methoden zur Erkundung des Untergrundes. Bei der Rammsondierung wird zur Feststellung der Lagerungsdichte/ Konsistenz des Untergrundes eine rund fünf Zentimeter breite Sonde mittels Fallgewicht bis in Tiefen von etwa zehn Metern in den Untergrund gebracht. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Bei der Kleinrammbohrung werden Bodenproben mittels einer rund drei bis acht Zentimeter breiten Sonde in Tiefen von bis zu zehn Metern entnommen, durch die u.a. der Bodenaufbau bestimmt werden kann. Als Geräte kommen Handgeräte oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund drei mal drei Metern. Nach Abschluss wird das Bohrloch wieder verschlossen. Unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.
Rammkernbohrung
Die Rammkernbohrung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von Bodenproben. Hierbei wird ein rund 15 bis 25 Zentimeter breites Kernrohr durch Rammschläge bis in Tiefen von etwa zwölf Metern in den Untergrund getrieben. Als Geräte kommen in der Regel Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Bohrloch fachgerecht wieder verfüllt. Unmittelbar nach Durchführung der Rammkernbohrung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von ein bis zwei Tagen abgeschlossen.
Drucksondierung
Die Drucksondierung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes, insb. der Lagerungsdichte/ Konsistenz. Hierbei wird eine Messsonde mit einem Durchmesser von rund fünf Zentimetern bis in Tiefen von etwa zwölf Metern in den Untergrund gepresst. Zum Einsatz kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Unmittelbar nach Durchführung der Drucksondierung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.
Grundwassermessstelle
Zur Untersuchung der Grundwasserbeschaffenheit sowie zur Beobachtung des Grundwasserstandes beabsichtigen wir Grundwassermessstellen zu errichten. Hierzu wird eine Rammkernbohrung, bis zu einer Tiefe von fünf Metern, auf einen Durchmesser von 32,4 Zentimetern aufgeweitet und mit PVC-Rohren zu einer Grundwassermessstelle ausgebaut. Zum Einsatz hierzu kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Da Grundwasserstände jahreszeitlich und klimatisch bedingten Schwankungen unterliegen, beabsichtigen wir die Grundwassermessstellen erst im Rahmen der Bautätigkeiten für die Kabeltrasse zurückzubauen, um einen möglichst langen Beobachtungszeitraum zu gewährleisten. Die Grundwasserstände werden nach Fertigstellung der Grundwassermessstelle kontinuierlich per Datenlogger mit Fernzugriff an uns übermittelt, sodass wir die Grundstücke zur Prüfung der Grundwasserstände nicht erneut betreten müssen. Die Lage der Grundwassermessstelle wird so gewählt, dass diese möglichst kein Bewirtschaftungshindernis darstellt. Das PVC-Rohr wird durch ein Stahl-Aufsatzrohr mit einem Durchmesser von etwa 17 Zentimetern geschützt, welches einen Meter über die Geländeoberfläche hinausragt und nochmals durch ein umliegendes Metallgestänge (Anfahrschutz) gesichert und markiert wird. Unmittelbar nach Entfernung des Rohrs (einschließlich Anfahrschutz) und Verfüllung des Bohrlochs steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten zur Herstellung der Grundwassermessstelle– abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von ein bis zwei Tagen abgeschlossen.
Kampfmittelerkundung
Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt bei Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen mittels Handgeräte von der Oberfläche aus. Im Bereich von geplanten Rammkernbohrungen, Grundwassermessstellen und Drucksondierungen werden vorab Sondierungsbohrungen (Schneckenbohrung) erforderlich. Das unmittelbare Umfeld der entstandenen Bohrlöcher wird dann mittels Sonde auf Kampfmittel geprüft. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt.
Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein.
Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.
Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.
Mit den Arbeiten haben wir die Firma CDM Smith (Ansprechpartner Bereich Hilgenriedersiel bis Bösel: Herr Herrmann, Tel.: 01514 6742812, E-Mail: Yannick.Herrmann@cdmsmith.com | Ansprechpartner Bereich Garrel bis Mettingen bzw. Wehrendorf: Herr Rolf, Tel.: 0172 2891908, E-Mail: Thorsten.Rolf@cdmsmith.com) beauftragt. Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. Wir werden das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*ìnnen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Nachfolgend finde Sie nach Städten und Gemeinden sortierte Listen mit allen betroffenen Flurstücken.