Kartierungsarbeiten Landabschnitt Süd

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben, die dabei das südliche Emsland und die Grafschaft Bentheim berühren, zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin4, die von der Nordsee bis zur Umspannanlage (UA) Hanekenfähr (Lingen/Ems) führen, sowie das Vorhaben Dörpen West – Niederrhein, das Amprion zusammen mit der TenneT realisiert. Um unsere Planungen für diese Vorhaben zu präzisieren und die Unterlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren zu erstellen, müssen biologische Kartierungs- sowie vereinzelt Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.

Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und größtenteils auch auf der Seeseite parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Zwischen Emden und Wietmarschen (Landkreis Grafschaft Bentheim) sollen DolWin4 und BorWin4 mit der Gleichstromverbindung A-Nord gebündelt werden, einem weiteren Erdkabelprojekt von Amprion. Im Raum Lohne trennen sich die Wege der beiden Offshore-Projekte und A-Nord. Der südlichste Abschnitt, der sog. Landabschnitt Süd, führt bis zur landseitigen Konverterstation in der Nähe der Amprion-Umspannanlage Hanekenfähr (Lingen), wo DolWin4 und BorWin4 ans Übertragungsnetz angeschlossen werden.

Die 380 kV-Wechselstromleitung Dörpen West – Niederrhein realisieren Amprion und TenneT vornehmlich als Freileitung. Auf der insgesamt 180 Kilometer langen Verbindung wird es zwar auch vier kurze Erdkabelabschnitte geben, aber weitestgehend wird die Leitung oberirdisch mit Freileitungsmasten gebaut. Dabei handelt es sich zumeist um Stahlgitterkonstruktionen, auf denen die Leiterseile aufgehängt sind. So auch im Bereich des südlichen Emslandes und der Grafschaft Bentheim.

Die Kartierungen in einem ca. 600 m breiten Untersuchungskorridor dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten und somit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu gewährleisten. Da sich die Kartierzeiträume an den verschiedenen Lebenszyklen der Flora und Fauna orientieren, wird sich der Kartierzeitraum von Februar 2021 bis Februar 2022 (KW 07 2021 bis KW 06 2022) erstrecken. Die mögliche Inanspruchnahme der Grundstücke wird nicht über den gesamten Zeitraum stattfinden, sondern höchstens phasenweise und kurzzeitig.

Mögliche Maßnahmen

Kartierungen von Rastvögeln und Wintergästen

Hierfür werden in der Zeit von Ende Februar 2021 bis Februar 2022 (KW 7 2021 bis KW 6 2022) alle 10 Tage Begehungen durchgeführt. Diese werden zum überwiegenden Teil von öffentlich zugänglichen Wegen zu Fuß und mit dem Auto durchgeführt. In Ausnahmefällen kann hier ein Betreten der entsprechenden Flurstücke notwendig sein.

Kartierungen von Brutvögeln

Diese werden in der Zeit von Februar bis August 2021 (KW 7 bis KW 32) durchgeführt. Hierfür wird das Untersuchungsgebiet in acht vollständigen Durchgängen kartiert. Die Kartierungen werden ebenfalls zu einem großen Teil von öffentlich zugänglichen Wegen zu Fuß oder mit dem Fahrrad durchgeführt. Im Unterschied zu den Rastvogelkartierungen wird hier ein Betreten entsprechender Flurstücke öfter notwendig sein, um z.B. im Zuge der Revierkartierung singende Individuen örtlich besser zuordnen zu können.

Kartierungen von Biotop- und FFH-Lebensraumtypen

Diese erfolgen in der Zeit von April bis September 2021 (KW 13 bis KW 39). Hierfür wird das Untersuchungsgebiet einmal vollständig kartiert. Die Kartierungen werden zu einem großen Teil von öffentlich zugänglichen Wegen zu Fuß, mit dem Fahrrad und dem Auto durchgeführt. Zur genauen Erfassung von Vegetationsdetails kann es notwendig werden, einzelne Flurstück zu betreten.

Kartierungen von Amphibien und/oder Reptilien

Falls diese erforderlich sein sollten, würden einzelne, geeignete Habitate (Amphibien: Stillgewässer oder langsame Fließgewässer) gezielt in der Zeit von Februar bis Oktober (KW 7 bis KW 43) sechs- bis neunmal zur Erfassung des Arteninventars abgekeschert bzw. direkt in Augenschein genommen werden. Die Kartierungen würden zu einem großen Teil von öffentlich zugänglichen Wegen zu Fuß durchgeführt werden. Zur Erfassung von Details ist es dann notwendig, direkt an das Gewässer zu gelangen.

Kartierung von Fledermäusen

Falls diese erforderlich sein sollten, würden in der Zeit von April bis Oktober (KW 13 bis KW 43) nachts gezielt geeignete Habitatstrukturen (Hecken, Gehölze, Baumgruppen) sechs- bis achtmal mit Aufnahmegeräten begangen oder nächteweise mit festen Aufnahmegeräten („Horchboxen“) versehen und die Habitatstrukturen vor Ort in Augenschein genommen werden. Die Kartierungen würden zu einem großen Teil von öffentlich zugänglichen Wegen zu Fuß oder mit dem Auto durchgeführt werden. Durch die begrenzte Reichweite der Erfassungsgeräte ist es dann notwendig, direkt an die entsprechende Struktur zu gelangen.

Kartierung von Höhlenbäumen

Ziel dieser Kartierung ist es, frühzeitig Habitatstrukturen bei Höhlenbäumen im Bereich der geplanten Freileitungstrasse zu identifizieren, um, wenn erforderlich, bestehende Arten artgerecht umsiedeln zu können. Bei Baumhöhlenkartierungen wird die Fläche des Untersuchungsgebietes systematisch abgeschritten und dabei jeder einzelne Baum von allen Seiten mit einem Fernglas nach Höhlen, Spalten oder ausgefaulten Astabbrüchen abgesucht. Die Begutachtung erfolgt, wenn die Bäume nicht mit Laub bedeckt sind. Neben einer Verortung festgestellter Baumhöhlen erfolgt eine Fotodokumentation. Die Maßnahmen sind in der Regel innerhalb eines Tages abgeschlossen. Die Kartierung der Höhlenbäume ist für März 2021 vorgesehen.

Kartierung von Biber und Fischotter

Im Zeitfenster von März 2021 bis November 2021 (KW 9 bis KW 48) werden im Untersuchungsgebiet liegende Fließgewässerabschnitte auf Vorkommen von Biber und Fischotter untersucht. Die von der hierbei durchzuführenden Spurensuche betroffenen Bereiche machen nur einen kleinen Teil des Untersuchungsgebietes aus und die Notwendigkeit einer Betretung von privaten Flurstücken wird derzeit als unwahrscheinlich angenommen.

Kartierung von Insekten

Nach einer Übersichtskartierung werden an relevanten Stellen Probeflächen und Transekte auf Vorkommen von geschützten Insektenarten hin untersucht. Hierzu müssen Sichtbeobachtungen erfolgen und vereinzelt Insektenfallen aufgestellt werden. Die untersuchten Bereiche liegen in der Regel im unmittelbaren Eingriffsbereich des Vorhabens und die Untersuchungen werden von April 2021 (KW 13) bis August 2021(KW 35) durchgeführt.

Durchführung der Maßnahmen

Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakt angezeigt werden. Diese werden dann zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

Der saisonale Start der jeweiligen Kartierungen kann sich je nach Großwetterlage des entsprechenden Jahres um einige Wochen vor oder hinter die oben angegebenen Zeiträume verschieben.

Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungen und Vermessungen (Vorarbeiten) ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht.

Mit den Maßnahmen haben wir für die Offshore-Netzanbindungssysteme das Büro Froelich und Sporbeck GmbH& Co. KG, Bochum (Kartierungsarbeiten werden durch das Büro Ecotone, Dortmund durchgeführt) und für die 380 kV-Wechselstromleitung die Firma Regiokonzept, Biedrichstr. 8c, 61200 Wölfersheim beauftragt. Der saisonale Start der jeweiligen Kartierungen kann sich je nach Großwetterlage des entsprechenden Jahres um einige Wochen vor oder hinter die oben angegebenen Zeiträume verschieben.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.

Hier finden Sie die Flurstückslisten nach Gemeinden sortiert und eine Karte zur Übersicht.
Zudem finden Sie hier auch die Flurstücksliste zum Vorhaben Dörpen West – Niederrhein.

Stefan Sennekamp
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Sennekamp
Projektsprecher Niedersachsen