Kartierungs- und Vermessungsarbeiten für die Trassenplanung im Abschnitt NRW

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Windader West ist der Name der vier Netzanbindungssysteme NOR-15-1, NOR-17-1, NOR-19-1 und NOR-21-1, die Nordsee-Windstrom in unser Übertragungsnetz einspeisen werden. Für die vier Systeme werden Kabel auf hoher See, im niedersächsischen Wattenmeer sowie auf dem Festland zwischen der Nordseeküste und den jeweiligen Netzverknüpfungspunkten größtenteils parallel verlegt. Der Netzverknüpfungspunkt von NOR-21-1 liegt in Wesel am Niederrhein. Der Netzverknüpfungspunkt von NOR-15-1 liegt zwischen Dorsten, Marl und Haltern im nördlichen Ruhrgebiet. NOR-17-1 und NOR-19-1 sollen in Rommerskirchen und Oberzier im Rheinland angeschlossen werden. Die vier geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme transportieren jeweils eine Leistung von 2.000 Megawatt, wodurch in Summe etwa der Bedarf von acht Millionen Menschen aus Offshore-Windenergie gedeckt werden kann.

Für die Erstellung der Unterlagen für das bevorstehende Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten und Vermessungsarbeiten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungs- und Vermessungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion Offshore GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Vermessungsarbeiten

Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten u.a. zum Abgleich von Luftbilddaten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von ca. 2-3 Tagen auf den jeweiligen Flurstücken abgeschlossen.

Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung

Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 300 m von der Trassenachse festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung

Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen in der Regel bis rund 300 m (ggf. 500 m innerhalb von Schutzgebieten) beidseits des Trassenverlaufs durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung

Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

Fledermauskartierungen

Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.

Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern

Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen bis ca. 300 m beidseits des Trassenverlaufs die verschiedenen Arten erfasst.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

Februar 2024 BIS Februar 2025

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von stationären Erfassungsgeräten zum Nachweis von Fledermäusen, von künstlichen Verstecken für Reptilien und/oder Amphibien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir u.a. die FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG beauftragt. Kontakt: Jana Brinker, +49 234 9 53 83-31, ed.tlewmusf@reknirb.j

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim u.g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

Nachfolgend finden Sie eine Liste aller betroffenen Flurstücke zum Download.

Linus Dahm
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Linus Dahm
Projektsprecher Nordrhein-Westfalen